532 P 7 . Cap. Die cumulativen und proportionelkn Taxen
Ich habe gesagt, dass, wenn ein Brauer die Accife bezahlt, dass dieseTaxe, in Ansehung seiner, eine willkührliche, oder Cumulativtaxe sey. Oh-nezweifel ist sie es gewissermaßen, wie man es ohne weitere Erklärung leichteinsehen kann: doch insoweit behält sie ihre eigne Natur, dass erste von demConsumirenden leicht wieder an sich ziehen kann. Aber wie kann ein Soldatdie Taxe wieder an sich ziehen, die er an Chelsea Hospital bezahlet?
Aus diesem wesentlichen Unterschied zwischen den beiden Auflagen ma-che ich den Schluß, daß man keine, Einwendung gegen die proportionellenTaxen, insoweit sie die Arbeitsamen betreffen, machen kann, indem diese sievöllig wieder an sich ziehen; und dass sich gegen die Cumulativtaxen, inso-ferne sie die Arbeitsamen betreffen, sehr viel einwenden läßt, weil diese sienicht wieder an sich ziehen können; und folglich können sie auf die physica-Eschen Bedürfnisse des Contribuirenden einen Einfluss haben, im Fall er aufseine Arbeit nichts verdienet. Auf der andern Seite bin ich der Meinung, daßman gegen die cumulativenTaxen wenig einwenden kann, wenn liegendeGründe,oder eine Haabc, damit belegt werden, welche dem Eigner ganz rein eine au-genscheinliche jährliche Einnähme liefern. Dieses ist die Natur des zehntenund zwanzigsten Pfennings in Frankreich, wo man den ganzen Belauf des Ein-kommens einer Person nach tüchtigen Beweisen zum Grunde legt, und sie nachMaasgabe dessen schätzet, ohne daß man, um eine bestimmte Summe voll zumachen, einen Zuschuß oder eine zwote Abgabe forderte.
Cumulativtaxen würden gleichfalls den niedrigern Classen lange nicht solästig fallen, wenn sie auf die Art gehoben werden könnten, daß man zuvör-derst das Verhältniß zwischen ihnen und den wirklichen Vortheilen des Fleissesbeibehielte; daß man zweitens dem Volke dieses Verhältniß begreiflich machte,und daß man endlich die Taxe dabehielte , anstatt, daß man erst die Einnahmederselben erlaubet, und sie nachher zur Ersetzung nöthiget.
Nach der Maaffe, als diese drey erforderliche Stücke nicht statt finden,werden solche Auflagen allen denen, die kein vestes Einkommen haben, be-schwerlich.
Falls man das Wohnhaus eines Mannes, nach Maasgabe der Fensteroder der Feuerstätten, mit einer Taxe beleget, wenn er von dem Hause keineveste Einkünfte ziehet, oder keine davon unabhängliche Einkünfte hat, sokann solches einen Theil seiner physicalischen Bedürfnisse wegnehmen. Ihn
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