586 IX.Cap. Betrachtung lind Anmerkungen
reuten versteht, und welches zweifelsohne der einzige fügliche Gegenstand!der Taxation ist: aber bey der Auflage feines königlichen Zehenten, zieht er,wenn es wirklich so seyn soll, den zehnten Theil von dem ganzen Product,anstatt, daß er den zehnten Theil desjenigen abziehen sollte, was die Rente,oder das Pachtgeld, ausmacht; und so weit ich es untersucht habe, wird erniemals gewahr, dass unter diesen zwo Quantitäten der grösste Unterschied ist.Der zweite Artikel war der Zehnte von jedem Einkommen, das nichtaus Feldfrüchten bestund. Ich will keinen Einwurf gegen einen Zehenten vonzwey Schillingen vorn Pfund auf ein Einkommen machen, dass unverändertbleibt. Aber wenn er Rechtsgelehrte, Advocaten, Aerzte u. d. g. nach demWerth ihres Verdienstes, taxirt, so muß ich gestehen, daß ich nicht finde,wie es möglich sey, bey der Einnahme der Taxe allem Mißbrauch, und beyder Auflegung aller Ungleichheit vorzukommen.
Das Hauptaugenmerk des Marschalls kam mit dem französischen Grund-satz uberein, dass ein jeder nach seinem Einkommest contribuiren müsse.Dieses ist ganz richtig, insoweit es sich thun läßt , ohne sich in größereSchwierigkeiten zu verwickeln, als durch diese eingebildete Gleichheit abge-than werden können. Ich nenne sie eine eingebildete , denn man wird beyder Ausführung finden, dass niemand dasjenige wirklich bezahlen wird, waser sollte, ausser denen, deren Einkommen nicht verborgen werden kann. So-bald irgend ein Theil verhehlet werden kann , so muß daraus, nach meinerMeinung, eine große Ungleichheit, und aus der Bemühung, eine Gewiß-heit in der Sache zu erhalten, eine große Unterdrückung entstehen.
Eine kurze Anmerkung wird hinlänglich seyn, uns von seinen Begriffen,in Ansehung der Kaufleute und des Handels überhaupt, eine Vorstellung zumachen. Er hatte die Absicht, mit dieser Classe der Einwohner sehr gelindezu verfahren, er empfand alle Vortheile des Handels. Dem ungeachtet schlägter vor, alle Handschriften, demEinhaber zahlbar, die zuVerhehlung des Ver-mögens und der vorn Gelde genommenen Zinsen gebräuchlich sind, zu ver-rufen; indem er vorgiebt, daß solche der Schrift zuwider sind. Diese Ein-schränkungen des Marschalls würden schlechte Handlung geben.
Bey den niedern Classen, darunter er die Hälfte des Volks,'nämlich alleKrämer, Handwerker , Fabricanten, und Taglöhner mit Weibern und Kin-dern, begreift, nimmt er das Exempel eines Webers zum Mittellatz, den Ver-dienst