Band 
II. Band.
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XII. Cap. Vermischte Fragen über die Taxen.

des Landes nicht erhöhet wird, die Industrie befördert werden, welche dieseUngleichheit weit überwägen wird. Es wird sodann ein jeder Gelegenheit ha-ben, sich eine Vermehrung seines Einkommens zu erwerben, welche von derLandtaxe frey seyn wird; und falls man dieses für eine zu große Beförderungder Verbesserung hält, so lasse man diese vestgesctzte Taxirung nur eine ge-wisse Zeit, etwa ein hundert Jahre, dauren. Dieses macht nicht mehr, alswenn man gleichsam einem jeden seine Landtaxe auf hundert Jahre vermiethete;und die Erfahrung lehret, daß es unmöglich sey, dass die Ländereien je ver-bessert werden, wenn man sie nicht auf lange Jahre verpachtet.

Es ist ganz gewiß, daß eine Landtaxe auf eine bessere, als die hier an«geführte Art, angelegt werden könnte, wenn man nur Neuerungen, nach denAnweisungen der gesunden Vernunft und deutlicher Grundsätze, vornehmenkönnte. Aber was würde es helfen, Plane zu entwerfen, die sich nicht aus-führen lassen, da die schon auseinander gesetzten Grundsätze sie so deutlichan den Tag legen? >

Zweite Frage: Welches ist die beste Art, Taxen m heben? durch Ver-pachtung, oder Verwaltung von Commissarien, die von dem Staat dazu er-nennet sind ?

Wir werden diese Frage nicht besser beantworten können, als wenn wirdie Beschwerden und Vortheile von beiden zeigen. Die Gründe gegen dieVerpachtung sind folgende:

1. Das grosse Vermögen, das die Pächter erlangen, verursacht Eifer-sucht, und stellet sie-der Nation als eine Gesellschaft von Männern vor, dieauf ihre Kosten reich geworden sind; daraus entsteht Neid und Haß gegendie Regierung.

2. In Jahren des Mangels, des Krieges oder allgemeiner Unglücksfälle,verlangen die Pächter Vergütungen auf ihre Renten, oder jährlich zu bezahlendeSummen, welche man ihnen schwerlich abschlagen kann , und die Pächterschlagen ihren Verlust allemal über den Werth an. "Hier ist also ein ungleicherHandel: der Pächter -My? gewinnen, der Staat karrn verlieren.

3. Das Volk bezahlet den Pächtern nich^so willig, als dem Könige. DieObrigkeiten überhaupt unterstützen die Einhebung der Abgaben mit mehrernWiderwillen, und man kann die Strenge gegen die Verbrecher nicht so gutvertragen.

Diese