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Beschreibung
oder wenn die Verbrecher dem Richter schwere Stra-fen, als Vergütungen, bezahlen mußten. DerRichter konnte den Lauf der Gerechtigkeit durchdas: non proce6arur, aufhalten, welches leichtunter dem Borwande eines Mangels in der Forma-lität geschehen konnte; oder er konnte auch selbst diegröbsten Verbrecher nach seiner Willkühr durch das,was man ex inlormsra conlcienna nennet, los-lassen, wovon er keine Rechnung zu geben brauchte,und es geschahe erst im Jahre i?z8, daß Genua wi-der diesen schrecklichen Mißbrauch eine Verordnungergehen ließ.
Der Herr von Montesquieu schreibt hierübermit dem gelassenen Anstande, wie es sich für einenso großen Meister geziemet, also: „eine italienische„Republik hielt zwar die Einwohner einer Insel un-„ter ihrem Gehorsam; aber ihr politisches und bür-gerliches Recht gegen sie war sehr schlecht. Man„erinnert sich noch derjenigen Amnestie, nach wel-„cher sie nicht mehr auf das wohl unterrichtete Ge-wissen des Gouverneurs, zu Leibesstrafen sollten„verdammet werden. Man hat oft gesehen, daß„ein Volk Freyheiten verlangt; hier aber gefallt es„dem Fürsten, das Recht aller Nationen zu ver-leihen,, *).
Wahrend dieser Unterdrückung war es sehr ge-wöhnlich, eine Menge Menschen, geringer Verbre-chen wegen, zu den Galeeren zu verdammen, damitsie ihre Freyheit sehr theuer erkaufen möchten; und
man
*) Lssrir äer I.oix, llv- X- clisp- 8-