von Corsica. t4z
gen des Verlusts, den sie bey der Ankunft der fran-zösischen Truppen erlitten haben, thun solle, weildie Genueser dadurch nur von den großen Unkosten/die sie auf den korsischen Krieg verwendet haben,würden befreyet, und hingegen die Patrioten an derglücklichen Fortsetzung ihrer Unternehmungen, undgänzlichen Vertreibung ihrer Feinde aus der Znselwürden verhindert werden. Und endlich solle Sr.Ercllcnz, damit diese Vorstellung desto kräftiger seynmöge, sich auch zu gleicher Zeit an die freundschaft-lich gesinnten Mächte von Corsica wenden, damitsie ihre Vermittelung bey dem Könige in Frankreichzur Erhaltung der Gerechtsamen, der Freyheit, undUnabhängigkeit der corsischen Nation anwenden möch-ten. Eben so wurde auch noch verordnet, daß manallen denen, welche bisher ungescheuet, Bauholz inden corsischen Wäldern gefället hätten, verbietensollte, es fernerhin ohne Erlaubniß der Regierungzu thun.
Diese Entschließungen waten mit vieler Weis-heit und Mäßigung abgefassck, indem sie, ohne denFranzosen zu nahe zu treten, die Patrioten vor un-erwartetem Angriffe oder hinterlistigen Nachstellun-gen in Sicherheit setzten. Der Artikel, welcher dasFällen des Bauholzes angieng, war vollkommennöthig, um die Franzosen von der Wegführung desHolzes nach Marseilles und Toulsn abzuhalten; wel-ches sie allem Ansetzn nach würden gethan haben,wenn es nicht wegen dieses Edikts unterblieben wäre,wodurch den Eorsen ein beträchtlicher Vorrath anK Holze