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Jacob Boswells, Esq. Historisch-geographische Beschreibung von Corsica : nebst vielen wichtigen Nachrichten und Anecdoten vom Pascal Paoli, dem General der Corsen / aus dem Englischen nach der zweyten Ausgabe übersetzt und mit einer neuen und vollständigen Landkarte von Corsica erläutert
Entstehung
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Beschreibung

Niemand sott zum Staatsraty erwählet werden,der nicht über fünf und dreyßig Jahr alt ist, undvorher das Amt eines Präsidenten in einer Pro»vinz, oder eines Podesta in einer ProvincialstadtmitBeyfall verwaltet hat. Doch kann auch demunge»achtet eine verdienstvolle Person, die andere ansetzn»liche Chargen in dem Dienste des Vaterlandes gehabthat, ob sie gleich keines von den erwähnten Aemternverwaltet, zum Staatsrath erwählet werden, wennsie nur das gesetzmäßige Alter erreicht hat.

Niemand sott zu dem Amte eines Präsidenteneiner Provincialobrigkeit ernennet werden, der unterdreyßig Jahren ist, und nicht bereits zweymal indem Amte eines Consulenten in dem besagten Ma»gistrat gestanden, oder ein anderes ansehnliches Amtin dem Dienste des Vaterlandes verwaltet, oder diezu diesem wichtigen Posten nöthige Kenntniß erlangthat.

Das Amt der Podesta in den Städten, die derProvincialobrigkeit nicht unterworfen sind, sott nacheben dieser Verordnung besetzet werden.

Im Fall aber die Charge eines Generals desKönigreichs durch den Tod, freywillige Niederlegung,oder auf andere Art ledig ist, so soll die höchste Ge»walt in den Händen der übrigen Staatsräthe blei»den, von denen der älteste im Staatsrathe den Vor»sitz haben, und innerhalb einem Monat nach der Er»ledigung einen allgemeinen Congreß zur Wahl einesneuen Generals ausschreiben sott.

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