von Corsica. 17z
Hierüber entstand eine erstaunliche Streitigkeit.Allein die Corsen vertheidigten ihre Aufführung mitgroßer Starke und Lebhaftigkeit.
Die Genueser sagten, „sie haben die Zehendenan sich gerissen, und Güter der Bischöffe weggenom-men» . Die Corsen antworteten: „an sich reisten, istnicht recht geredet. Wir wollen die Wahrheit ohneSchminke bekennen. Denn wer einfältig wandelt,der gehet getrost fort. Die Regierung hat einenTheil der Zehenden und der Güter der Vischöffe ge-nommen, und zwar deswegen: Erstlich, weil sie esnöthig gehabt, und dieses ist ein Recht, welches al-len andern vorgehet. In dem Zustande, worinnenwir uns befinden, ist kein anderes Mittel übrig.
Entwe-
Bezahlung abzutragen, wenn fie etwas unter dem Titeleines Jehnden einfordern wollten, wovon sie die Ein-künfte so lange behalten sollen, bis von uns ein Ein-nehmer verordnet werde, dem man dergleichen Geschäfteauftragen, und die Herstellung davon demjenigen, wel-chen man darzu ernennet, anvertrauen wird.
Man befiehlet daher allen Herren Commissarien, undden vornehmsten Häuptern der Kirchspiele mit aller Auf-merksamkeit zu wachen, damit das gegenwärtige Patentgenau erfüllet werde, welches auch in allen Provinzen,an einem Festtage bey der größten Versammlung detVolks soll vorgelesen werden, damit es zu eines jedenKenntniß gelange, und in unsere Canzley geschicktwerde.
Wir verbieten ferner allen Pfarrern, Dicepfarrernund bloßen Priestern, den Vischvffen und den Dienernderselben keinen Gehorsam zu leisten, und sich unterirgend einen Verwand nach Ajacciv zu begeben, unterStrafe von hundert Goldscudi, und als Schuldige we-gen großer Verbrechen bestraft zu werden.