Band 
Erster Theil.
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von den Leibesübungen der Alten. HZ

die Schamhastigkeit auch nur einem Vater erlaubte, sichmit seinen Söhnen oderEidamen zu baden : daß sie abernach der Zeit auch hierinn leichtsinniger geworden, sogardaß die Kaiser von Zeit zu Zeit Verordnungen machenmüssen, durch welche die Gemeinschaft der Bäder für beydeGeschlechter zugleich untersaget worden. In diesen öffent-lichen Orten habe eine solche Freyheit, im Absehen aufStand und Würde geherrschet, daß man Leute von allenStanden aufgenommen, und daß selbst die Kaiser, welchesich dem Volke beliebt machen wollten, sich zuweilen öffent-lich mit dem Volke badeten. Die gemeinste Badsiundebey den Römern ist ungefähr die 8 oder 9 des Tages gewe-sen, kurz vor der Abendmahlzeit, und ward durch eine Artvon Glocke angemeldet, welche die Kämpfer und alle die-jenigen zusammen rief, die sich des heißen Bades bedien-ten ; denn wenn diese Stunde vorbey war, so mußte mankalt baden. Außer daß man sich nun bey den öffentlichenBädern an die Stunde binden mußte, so mußte man auchein gewisses für den Einlaß bezahlen; allein das war sowenig, daß ein jeder mit dem vierten Theil einestzuach-im« genannt, davon kam, welches ungefähr dreyHaller unsers Geldes macht. Das freye Bad gehörte mitunter die Freygebigkeiten, die der Kaiser dem Volke erzei-gen konnte, wenn irgend eine öffentliche Feyer einfiel; beyschweren Zeiten aber, beschnitt man dem Volke diese Be-quemlichkeit, sowohl als das Vergnügen der Schauspiele.

Nach dieser Abhandlung hat Herr Bürette noch zwovom Tanzen (siehe Nachr. i Th.) eine von der Lpkae-riliico, oder dem Balle (edendas) und drey von der Ge-schwüre der Rampfer überhaupt verfertiget (ebendas)um zu einem Vorberichte oder zu einer Einleitung der Unter-suchungen zu dienen, die er von den athletischen Uebungen,noch machen will, dergleichen, das Ringen, Fechten undlVettlaufen sind. Von diesen sechs Stücken wollen wirhier nichts sagen, sondern die Leser an den ersten Theilder Nachrichten verweisen.

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IX.Gal,