von den Wörtern kled8 und katrieius. 179
nothwendig in der Classe des Volks, ohne dennoch einple-deius zu seyn; so daß ein römischer Einwohner, zugleichcrZeit parricius und unter dem Volke, Patriciers und Se-nator,oder auch alles zugleich Patriciers,Senator und Ritter,oder plebeius und im Volke u. s. w. seyn konnte.
Wenn also Capico sagt: l'lebs vero cÜLÜue in <^ua6eutes ciuium kalriciae non inkunt, so hat er sagen wol-len, daß diejenigen, die keine Patricier sind, nothwendigplebeier sind, weil es in Rom keinen Bürger gegeben,der nicht entweder ein Patricier oder plebeier gewesen.Wenn nun L-ipstus vorgiebt, es folge aus Capitons Er-klärung, daß alle römische Ritter klebz gewesen, so giebt ernicht acht, daß es viele römische Ritter gegeben, die Patri-cier gewesen, weil es viele Patricier gegeben, die nichtgooooo Sesterzen im Vermögen hatten, welches sie noth-wendig haben mußten, um in den Orden der Senatoren zukommen; und es ist keinesweges ungereimt, wenn man sa-get, daß es verschiedene Senatoren gegeben, welche ple-beier gewesen.
Ursprünglich bestsnd der römische Adel ganz allein ausden Patriciern; allein in der folgenden Zeit wurden dieplebeier, welche man zu den großen Bedienungen der Re-publick erwahlete, zu gleicher Zeit adlich und hatten dasRecht, die Bilder und Bildseulen ihrer Vorältern zu haben.Diese großen Bedienungen nun waren, das Consülat, dieprärur, das Bauherrnamt, und die andern, welche ih-nen das Recht erkheileten auf Raderstühlen zu sißen. Die-jenigen, welche eine von diesen großen Würden besessen hat-ten, erhielten das Bildstulenrechc, iu« imaßmum. unddieselben nannte man nouo?, das heißt, neue Edelleute;dahingegen diejenigen, welche die Bilder ihrer Ahnen hatten,blobile^ hießen. Diejenigen endlich, welche weder von ihrenAhnen noch von sich selbst welche hatten, das warengemeine Leute, oder was wir anjetzt unter demPöbel verstehen.
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xxv. Herrn