Band 
Erster Theil.
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204 XXX. Boivin

XXX.

Des ältern Herrn Boivins

Abhandlung von der Mischen Zeit-

rechnung.

^l^ie Chronologie ist eine nützliche und nothwendigeMötzf Wissenschaft; daher muß man in selbiger zuweileneinen schwierigen und widerlichen Zeitpunct aus-streichen; zumal wenn er darinnen unnütze ist. In solchenFällen, in welchen man sich nicht einmal auf die Kirchen-Vater berufen darf, gilt die Meynung großer Männer vol-lends gar nichts. Uebrigens kann man vortrefflichenSchriftstellern kein aufrichtigerer, Merkmaal seiner Hochach-tung geben, als daß man ihre Werke verbessert: denn hier-innen thut man, was sie selbst wünschen, und was sie selbstwürden gethan haben, wenn sie gekonnt hätten. Dieß istein Grundsatz, den man sich um so viel mehr in Absicht aufunsere geschicktesten Zeitrechner, Scaliger und den Paterpetav, zu Nutze machen muß, da diese zween Gelehrte selbstihre Meynung sehr oft geändert, und sich sogar bis in ihrenRegistern widersprochen haben.

Herr Boivin der ältere, hat sich aller dieser Freyheitbedient, und der Akademie im 170; Jahre eine Abhandlungvorgelesen, deren Endzweck dahin geht zu beweisen, daß dasLehrgebäude der Mischen Zeitrechnung, unnütz, verdrießlichund voller Fehler sey. Er hat nicht geglaubt, man könneihm einwenden, daß die Mische Zeitrechnung allenthalbenangenommen worden; denn es haben sie nicht nur verschie-dene Chronologisten nicht angenommen, und die meisten un-ter ihnen sind selbst in ihrer Art sich derselben zu bedienen,uneinS; sondern die allgemeine Meynung ist auch sehr oftein allgemeiner Irrthum. Es erfordert eben nicht eines je-den