Band 
Zweyter Theil.
JPEG-Download
 

56 vm. Hm. Simons Abhandlung,

so wird man auch nichts mehr sagen, als daß e« aneinigen Orten, sonderlich auf der Insel Crera, öffent-liche Gebäude gegeben, allwo alle Fremde aufgenommenwurden. Kurz, nichts war so unverbrüchlich, als dieVorrechte der Gastfreyheit: und Jupiter selbst, der einRächer derselben war, trug deswegen den Namen desGastfreym.

Die Könige von perstlen, kannten gleichwohl die-se Tugend, so stolz sie sonst waren, und so sehr sie alle an-dere Völker verachteten: und wir wissen aus den Ge-schichten (r), auf was für eine Art sie die Fremden auf-genommen; insonderheit aber die Griechen, welche indem persischen Gebiethe eine Freystakt wider die Verfol-gung ihrer Mitbürger suchten.

Trotz der Wildheit der alten Bewohner von Ita-lien, war auch daselbst die Gastfreyheit schon in denersten Zeiten bekannt. Die Zuflucht, die Janus demGarurnus, und Latinus dem Aeneas verstattete, sindhinlängliche Proben davon. Aelian selbst erzählet 0)daß es unter den Lucaniern ein Gesetz gegeben, welchesdiejenigen straffällig gemacht, die sich weigern würden,Fremde zu beherbergen, die nach Sonnenuntergange indie Stadt kämen. Nachmals übertrafen die Römer alleandere Völker in der Gastfreyheik, und wenn wir demCicero (^) glauben; so leiteten die größesten Häuser inRom, ihre höchste Ehre daher, daß sie allezeit denFremden offen stünden. Das Geschlecht der Marcierwar durch das Recht der Gastfreyheit mit dem perseus,Könige in Macedonien vereiniget; und Julius Cäsar,ohne von andern zu reden, war durch eben dieses Bandmit dem NÄomedes, Könige in Birhynien, ver-bunden.

Die

kkeroöot. dorn. Lc.

Siehe Vsr.

s-e) l)e OLliciü r. n. 64.