Band 
Zweyter Theil.
JPEG-Download
 

86 xm. Msritts AbhandlMlg,

ist sie noch der Platz der Lieblinge und Standespersonenbey den Türken, Persern, und allen morgenlandischenVölkern. Einige neuere Gelehrten haben sogar das Herzgehabt zu behaupten, daß bey den alten Griechen und Rö-mern, die linke Hand die rechte Ehrenstelle gewesen, undhaben deswegen eine große Menge von Zeugnissen angefüh-ret, die die Sache zu ihrem Vortheile zu entscheiden schei-nen. Es ist wohl wahr, daß Justus Lipjms sie mit gro-ßem Stolze widerleget hat, und zwar mit gegenseitigenZeugnissen, die sonnenklar und ohne Ausnahme zu seynscheinen. Allein der berühmte Pater Girmond, ein vor-trefflicher Kunstrichter, hat, nachdem er die Sache als einunparteyischer Richter untersuchet, sich nicht anders zu hel-fen gewußt, um beyderseits Beweise zu vereinigen; als daßer voraussetzt! daß, sowohl zu den damaligen Zeiten, alsnoch jetzo, wenn man geht oder spazieret, ja zuweilen auchbeym Sitzen, weder die rechte noch die linke Hand die Eh-renstelle bestimmet; sondern, was man das beste Pflaster,oder die obere Stelle nennet, welche sich nach der verschie-denen Lage der Oerter richteten. So daß, nach seiner Mey-nung, der Lomo8 interior allezeit derjenige gewesen, deran der Mauer gegangen, oder den besten Platz eingenom-men; eine Entscheidung, die ziemlich rechtsverständig zuseyn scheint, und beyde Hände in ihrer natürlichen Gleich-gültigkeit läßt. Dem sey wie ihm wolle, so ist es doch alle-zeit gewiß, daß die linke Seite, zu Zeiten Salomons, dieSeite der Ehren, ja was noch mehr ist, des Reichthums,gewesen: in lmiüra ejus Aloria et ciivitise ; und daß beyden Römern, nach dem Makrobius, die linke Hand, in-sonderheit der Gerechtigkeit gewidmet gewesen: Lmilirrmaüus aegUitati gptior, guam ciexterg. Daher ließen ßeunfehlbar vor ihren Gerichtsbänken die rechte Hand denAnklägern, deren Amt allezeit als verhaßt angesehen wor-den, und die linke den Angeklagten, deren Sache an sichselbst vortheilhafter und des Mitleidens würdiger ist.

Endlich