Band 
Dritter Theil.
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9O X. Fourmont, von den

zubringen, was in den Alterthümern dienlich seyn kann,eine fehlerhafte Stelle zu verbessern-

Man wird gar leicht zugestehen, daß ein Kunstrichterden Text seines Schriftstellers, und die Materie davon erhandelt, verstehen müsse; daß er fähig sey dessen Begriffenzu folgen, und dessen Lehrgebäude einzusehen; kurz, daß ergewisse Regeln beobachten müsse. Herr Lourmsnt be-kennet es auch, daß diese Regeln nicht neu sind, und daßschon die besten Kunstrichter sich ihrer bedienet haben; dieAnwendung aber und der Gebrauch, zu welchen er sie be-stimmet , werden vieleicht etwas ziemlich neues an sichhaben-

Zuförderst trägt er diese Regeln überhaupt vor, da-mit man sie aus einmal übersehen könne; nachmals wendeterste auf irgend einen verstümmelten Text an, damit manvon ihrer Wichtigkeit desto mehr überzeuget werde.

1. Ein Kunstrichter muß ohn Unterlaß drey Stückeim Sinne haben. Erstlich die Abschreiber, welche unsdas Hinterbliebene Werk überliefert, welches er verbessernwill; die Materie, so darinnen abgehandelt wird; undendlich den Verfasser selbst, das heißt, seine Sprache, unddie verschiedenen Umstände, in welchen er sein Werk aufge-setzet hat-

Was nun die Abschreiber betrifft, so muß er sichalle die Fehler vorstellen, die sie haben machen können, undnur gar zu oft gemacht haben. Hier versteht man, dieZusätze, die Auslassungen, Wiederholungen, Versetzun-gen, übel angebrachte Anführungen, die Nachläßigkeit indem Zuge der Buchstaben, sogar die überflüssige Künstelei)in Auszierung derselben, wodurch man oft einen für denandern nimmt; und endlich noch die Abkürzungen, welchemit der Zeit eine so reiche Quelle verstümmelter Textstellengeworden sind.

2. Muß der Kunstrichter auch auf die Materie Achthaben, worauf man geschrieben. Der Stein und das

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