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Anführungerr. 97
daraus zu ziehen- Diese hat nur bey bloßen ErzählungenStatt, oder bey einem Schriftsteller, der von den Sitten,entweder eines ganzen Volks, oder einzelner Privatperso-nen, handelt. Verschiedene Kunstrichter hätten gewünscht,daß die Geschichte nur mit dergleichen Anführungen erfül-let gewesen wäre, das heißt, mit Auszügen oder Nachrich-ten; und daß der Leser das Recht behielte zu urtheilen, unddiejenigen Zeugnisse, die ihm die gründlichsten schienen, de-nen vorzuziehen, die durch die Leichtgläubigkeit, durch bos-hafte Ueberlegungen, oder durch eine unzeitige Staatölist,ihm verdächtig werden müssen. Die Geschichte würde hier-durch vieleicht nicht so angenehm seyn; allein sie würde rich-tiger und aufrichtiger seyn, und das eben ist ihr einzi-ger Zweck.
Die vierte Art von Anführungen ist diejenige, welchezu Beweisen dienen soll. Ein Sachwalter z.E. zieht denCodex, die Landesgesetze u. s. w. an ; ein Gottsge-lehrter die heilige Schrift und Kirchenväter: ein Auslegeraber braucht bey schweren Stellen alles , was er aus derKenntniß der alten Sprachen, Sitten und Gewohnheiten,erlernet hat. Und dieß sind nun eigentliche Anführungen,im rechten buchstäblichen Verstände; dieß sind diejenigen,wider die man nichts einwenden kann, wenn sie richtig undwohl angebracht sind; die man aber verwerfen muß, wennsie falsch, oder zu schwach sind. Kurz, diese sind es ^ zuwelchen die Prüfung der Critik gehöret, ob man sie anneh-men, oder verwerfen soll.
Uebrigens ist es diese so nothwendige Richtigkeit, wel-che gemeiniglich das Verhältniß der Anführung, gegen dievorhabenden Materie, entscheidet. Man redet z. E. voneiner ernsthaften, ehrwürdigen und majestätischen Sache:würde es hier wohl vernünftig gehandelt seyn, einige spaß-hafte Einfälle aus dem Scarron, oder einige Spottsprü-che aus dem plamus, oder Moliere anzuführen? Manhandelt von einer Religionsmaterie; man erwartet von demHITH.derGesch. G Gegner