Band 
Dritter Theil.
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XIV.

DesHrn. Abts Loutüre Meynung

auf was für Art man die römischen Redner

vernehmen können, welche auf dem öffent-lichen Markte geredet.

welche die Geschichte ihres Vaterlandesschreiben, vernachläßigen gemeiniglich gewisse Ge°brauche, weiche, weil sie zu ihrer Zeit gar zu be-kannt sind, ihre Aufmerksamkeit nicht zu verdienen scheinen.Gleichwohl findet man, aus Mangel einer gnugsamenKenntniß dieser Gebrauche, in der Geschichte vielerleiSchwierigkeiten, die den Leser verwirren. Und eben dieseshat zu folgenden Fragen Anlaß gegeben:

1. Wie soll man das verstehen t ein Redner habe Mitdem ganzen römischen Volke von den alierwichtigsten Sachengeredet, die durch die Stimmen eben dieses Volks ausgemachtwerden Mußten? Kann man wohl voraussehen , daß dieganze Menge die er überreden sollen, ihn hören können?

2. Wenn ein Mensch angeklaget ward, und der Alt»kläger sowohl als der Angeklagte, ihre Sache vor dem Volksführeten, von dessen Stimmen sie entweder verurtheilt, oderlosgesprochen wurden: kann man sich wohl einbilden, daßdieß ganze Volk beyde Parteyen deutlich genug vernehmenkönnen, um denjenigen von beyden zu verurtheilen, oderloszusprechen, der es verdienete?

z. Wenn man in den Geschichtschreibern kiest , daßein Feldherr auf eine Arc von Bühne getreten, das Kriegs-herr anzureden: ist es wohl natürlich zu glauben, daß die-

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