Band 
Dritter Theil.
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Redner vernehmen können. 117

auf dem großen Markte pro koüriü, oder auf dem Mars-felde intra 8eptg, es moralischer Weise unmöglich gewesen,daß die letzten in der Versammlung ihn deutlich vernehmenkönnen. Allein diesem Mangel Famen gar viele Sachenzu Hülfe, und deswegen gab das Volk seine Stimmendennoch auf kein Gerathewohl: es mochte nun ein Gesetzangenommen, oder verworfen, ein Angeklagter verurthei-lec, oder losgesprochen werden sollen.

Auf die andere Frage fallt die Antwort eben nichtschwer, ob eö nämlich natürlich sey, zu glauben : daß einFeldherr welcher zum Reden auftrat, entweder um einenAufstand zu dämpfen, wie Germanicus und Drujus;oder seinen Leuten von seinen gefaßten Anschlägen Nachrichtzugeben, von der ganzen Versammlung gehöret worden?Hier war es genug, wenn ihn nur diejenigen vernahmen, dieihm am nächsten waren, z.E. seine Verweser, Tribunen,Hauptleute, und andere Befehlshaber jeder Legion. Dieseließen, so zu reden, dasjenige was sie gehöret hatten, bisauf die letzten Reihen, von Ohr zu Ohr herum gehen.

Um nun seine Antwort desto deutlicher zu machen, ließsich der Herr Abt Courüre in eine Beschreibung der Artein, wie die römischen Gesetze beschaffen gewesen, von de-nen das Volk sein Urtheil fälleke.

Sobald eine neue Einrichtung gemacht werden sollte,so ließ diejenige obrigkeitliche Person, welche vorher, wennsie patricisch war, mit dem Senate, wenn sie plebejisch war,mit den Tribunen die Sache überlegt hatte, diese neue Ver-ordnung auf Täfelchen schreiben, die an gewisse Orte ange-heftet wurden, welches die volkreichsten der Stadt waren, z.E.das korum, derCapitolinischeBerg,u.fw.und dieß an dreyauf einander folgenden Markttagen ; damit auch diejenigenRömer so auf dem Lande lebten, und an solchen Tagen alle-zeit,gewisser zu ihremHauöwesen nöthigen Dinge halben in dieStadt kamen, zu gleicher Zeit erfahren könnten, was man

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