Redner vernehmen können.' 119
publik, für und wider das Valerische Gesetz geredet. In-sonderheit ward es durch die zween Brurer, rNarcusund publius bestricken, die damals Tribunen des Volkswaren; auch der alte Consul Cato war dawider: und derGeschichtschreiber hat uns seine ganze Rede, so wie die Ant-wort erhalten, welche ihm der Tribun Valerius, als Ur-heber des Gesetzes gegeben. Man kann versichern, daßdie Stille, mit welcher diese zwo Reden angehöret worden,vollkommen gewesen: sowohl aus Hochachtung die man ge-gen die Redner selbst hatte, als auch aus Ehrfurcht gegenihre Würden, und mächtigen Aemter, und in Ansehung derWichtigkeit der Materie«
Was das Manilische Gesetz betrifft, so war es vornTribun Manilius bekannt gemacht worden, um den Kriegwider den NArhridares zu veranstalten, und dabey denPompejus zum Befehlshaber zu machen, ungeachtet erkeine Magistrakperson war. Fast der ganze Adel, welcherauf des Pompejus Hoheit neidisch war, widersetzte sichdemselben; unter andern D Hortenstus, und O. Catu,tus, welche deswegen dem Volke sehr ausgekünstelte Redenhielten, deren Inhalt uns in Cicerons Antwort an sieauf-behalten worden. Hier aber ist ein Beweis, wie aufmerk-sam das Volk damals zugehöret habe. Camlus sah, daßdas Volk für den Pompejus eingenommen war, und hieltes nicht für rathsam, dieses Vorurtheil öffentlich zu verwer-fen: vielmehr bediente er sich dessen zum Behuffe seinerSache, indem er sagte: man müsse ein so schätzbares Hauptschonen, und selbiges nicht allen Gefahren des Krieges bloßstellen. Ihr habt ihn, sagt er, bereits wider die Barba-ren , wider die Aufrührischen, wider die Sklaven, ja wi-der die Seeräuber, gebraucht; ihr habt ihn aller Gefahr zuLande und zur See bloß gestellt: solltet ihr ihn nun zum Un-glücke verlieren, wodurch würdet ihr seinen Verlust ersehen?Durch dich, Camlus! antwortete das ganze Volk, miteinhälliger Stimme.
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