120 XIV. Coutüre, wie man die römischen
Hieraus kann man schließen, daß das durch die öf-fentlichen Anschlage, durch die Ueberlegungen der Staats-verständigen, und durch seine eigenen Betrachtungen, die eSbey guter Zeit anstellen können, bereits unterrichtete Volk,dadurch, daß es etwan einige Worte, oder wenige Aus-drücke von der Rede verloren, dennoch nicht um allen Nu-tzen seiner Gestissenheit gekommen sey, die Redner zu hören.
Was bisher gesagt worden, das geht nur die Redenauf dem großen Markte an: nun scheint es, baß da sel-biger mit Gebäuden umgeben gewesen, er auch für die Stim-men der Redner bequemer habe seyn müssen, als das Mars-feld; allwo die allgemeinen Versammlungen des ganzenrömischen Volks gehalten wurden, entweder ein Gesetz ein-zuführen, oder die obrigkeitlichen Personen zu wählen, oderdieaufLeben und Tod angeklagten Verbrecher zu urtheilen. Dennwas unter den Consulaten des L- Martius und des <tn.Manlius, das heißt, im Z97 Jahre Roms, vorgefal-len ist, das ist ein Beyspiel ohnegleichen, und kann aufkeine Folgerungen gezogen werden. Der Consul C. Mar-tins, schlug nämlich nahe bey Gucrium, in Hetrurien,und in seinem Lager selbst, ein Gesetz, 6e vicestma eorumqui nEumitteremur, vor. Die Tribunen des Volks aber,welche die Folgen einer solchen Neuerung einsahen , indemauf diese Weise die Consules durch die Stimmen ihrer Sol-daten alles hätten machen können, was sie nur gewollt hät-ten, machten zu Rom ein ander Gesetz; in welchem sieunter schweren Strafen verbothen, etwas von dieser Art anirgend einem andern Orte in Vorschlag zu bringen, als anden gewöhnlichen, inforo, vel in Oinpo.
Von den aufrührischen Versammlungen redet manhier nicht, in welchen das aufgebrachte Volk nichts als sei-nen Leidenschaften Gehör giebt, und keinen Menschen an-hören will, der auf die Gegenseite tritt. Der Rednerwird in solchen Fällen nicht nur auf den äußersten Gränzendes Marktes nicht verstanden ; sondern auch nicht einmal
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