Band 
Dritter Theil.
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284 xxxvm. Moreau, über eine Aufschrift

p. Hardouin aber verwirft die Meynung dieser zween Al-terthumskundigen, und will«, d. 145 G. seinerAlrerchmmer, daß dieses Wort ganz allein von der LyonischenPflanzstadt gebrauche worden sey; und dieß beweist er mitdreyen aus dem Grurer angeführten Ausschriften. Jedochkann man hieraus nicht eben folgern, dass die Aufschriften,wo das Wort Lopm mit Lolouia b.ußchineuli8

verbunden ist, die andern römischen Pflanzstädte eben aus-schließe, die sich durch den Handel hervor gethan.

Uebrigens ist es nicht eben erstaunlich, daß man aufdem Berge 6e?bileriinmZe, einen zu Lyon geweihetenAltar eines Taurobolii gefunden; weil Herr von Bozegezeiget hat, daß derjenige, den man in eben dicserStadtentdeckt, zu Rom bey einem gleichen Opfer, welches Ae-mtlius Carpus gebracht, gedienet hat.

Aus der Aufschrift erhellet, wie Herr von Moreaufortfahrt, daß der Oberpriester Antonianus, dieses Tau--robolium wegen einer Weissagung, oder eines Traums,des Julianus, eines Cydelischen Oberpriesters, oderArchigallen, angestellet: denn die Worte ex v-nieina-tiono, waren eine bey den Aufschriften gewöhnliche Formel,so wie diese, eximperio, ex vilu, ex flomnio etc. Mankann auch aus eben dieser Aufschrift schließen, daß dieß Rei-nigungsopfer fünf Tage gewähret, das heißt, von 12 biszu dem 8 Xalenfl. belast ), und mit allen bey solcher Ge-legenheit gehörigen Feycrlichkeiten vollzogen worden; in-dem man in der Aufschrift die Namen und Würden derer-jenigen findet, die solchen Opfern beygewohnet. Ankoni-anus, der Oberpriester; Jukianus, derArchigall; pa--nirius, derjenige von den Cybelistchen Priestern, welchemdas Blut des Opferviehes auf das Gesicht und Kleid ge-flossen, und Vei^nus der Flötenspieler, libicen, welcherden öffentlichen und feyerlichen Opfern gemeiniglichbeystund.

Der

(») Vomro April, bis zum 24 April.