Band 
Fünfter Theil.
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einiger alten Aufschriften. zoz

siigungen entdecket morden, von da man es in das Hausdes sei. Herrn Präsidenten von Hemerp gebracht hat, wel-chcs ansetzt die Larmelirer Barfüßer besitzen, wo es nochzu sehen ist.

Die darein gegrabene Aufschrift, erhält das Andenkeneines Werkes, welches ein gewisser ^uZurius cmuliuusb7»sarius zu Langres, auf seine Kosten verfertigen lassen.

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^V6Vk.lV8 L^T'Vl.I^Vä

VK8XK. v. 8. k.(*)

OkV8 kann man nicht durch ein

viereckigteö Werk geben. Man würde es mit einem aus-drücklichern Namen benennet haben; es sey nun, daß eSein viereckigter öffentlicher Platz gewesen, dergleichen es zuRom einen, guaärstg genannt, gegeben; oder daß es auchein viereckigter Markt oder ein Haus gewesen, dergleichen eSnoch eines dieses Namens zu tTUsmes giebt- In allen die-sen Fällen nun, würde man guaciratuin, anstatt gug^rats-rium gesetzt haben. Herr Mahudel glaubet, daß, da esverschiedene Verzierungen in der Baukunst, unter dem ei-genen Namen »Ausgegeben, z. E. Opus slbsrimu, muir-vum, tellelistum, vermiculalum , auch o^us luaäratgrium,eines von dieser Art seyn könnte.

Die gewöhnliche Bedeutung des Wortes gu-örswnu»,ist ein Steinmetz, ein Arbeiter, welcher Stein oder Marmorzuhauet. Die b^icickse und Huoämtgrü werden in dem er-sten Gesetze oder Lvöice-cie excusgtiouibus rwtiücum, ,'lteine Classe gesetzt. Was aber die Quadersteine oder Mar-mor betrifft, so wurden dergleichen noch zu vielen andernWerken, als bloß zu dauerhaften Gebäuden gehauen. Mansagete sie von verschiedenen Farben, und machte größereoder kleinere Quaderstücke daraus, womit man die Wändeverkleidete, und die Fußböden der Tempel, auch andereröffentlicher und Privatgebäude, austäfelte und verschönerte.(*) o-Suükvluit. Die