Band 
Neunter Theil.
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von einem vermeynten Gesetze Marc. Aur. ZIZ

was ihm eine Sage andichtet, welche'den Denkmälern undwirklichen Begebenheiten, nur leere Gerüchte entgegen setzet.Sie haben erwiesen, daß die UeZio knlmingns diesen Namenbereits unter Trajans Regierung geführet; und daß derdem Maccus Anrelius zugeeignete Brief, ein Werk ir-gend eines unwissenden Griechen aus Justinans Zeiten ge-wesen. Scaliger und Herr von Valois, sind eben die-ser Meynung. «Wir wollen, sagen sie, mit dem heil.„Apollinaris, Eusevius und Tertullian gern glauben r„daß das römische Kriegsheer seine Erhaltung dem Gebe-the der Christen zu danken gehabt; allein, wir zweifeln„auch nicht, daß man bey dieser Sache viele Fabeln unter„die Wahrheit gemenget habe. „

Was mag denn nun wohl der Ursprung einer zu Ter-rullians Zeiten so allgemein ausgebreiteten Meynung ge-wesen seyn, die er noch mehr bestärket hat, indem er sie mitmehrerer» Eifer als Kritik angenommen? Die Muthma-ßung des Herrn von Manda/or, scheint uns eine hinläng-liche Antwort auf diese Frage darzubiethen.

Eusebius berichtet-), daß unter des TommodusRegierung, welcher des dNarcus Aureltus Sohn undNachfolger war, ein gewisser Christ, Namens Apolloniuszu ^om enthauptet worden; und daß derjenige, der ihnangegeben, auf den Ausspruch des perenniy, damaligenkneseÄl krLwrii, die Sclavcnstrafe erhalten. Beyde Ur-theile wurden zu gleicher Zeit vollzogen, und dieß ist allemAnsehen nach, die Sache, auf welche Tertullian in seinerApologetik zielet: denn sonst weis man kein ander Bey-spiel von dieser doppelten Bestrafung eines Christen und sei-nes Angebers, als des Apollonius Märtyrthum; welchesungefähr zwanzig Jahre vorbey war, als Terrullian seineApologie eingab.

Herr

f) ,cl ,nn. 476. k) Uiü. Leel, hib. V. Lsp. rr.