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selbst anfi'ihrete, ein hartes treffen vorsangen. Die Sa->voyer hatten unter ihren Miirten sdwol Spanrer als Teutsche.Es wurde sehr viel blut daselbst vergossen, und blieben gantzebataillonen, sonderlich von den Spaniern, aufder wahl-stattliegen. Der Graf Carl von Schomberg ward darinn verwun-det , und gefangen genommen, acht lausend wurden zu kricgs-aefanqenrn gemacht; darunter waren der Marquis^ de Ca-railles, Capital« von der leib-garde des Hertzogs von Savoyen,ingleichen seine General-Officirer , sechs Oberste, fünf Oberst-Lieutenants , zwey und sechzig Haupleulhe, und acht undzwanzig Lieutenants. Es wurden über dieses acht und sechzigFähndriche und sechs Cornets zu kriegs-gefangenen gcmachet,und die völlige artillerie nebst hundert und vier sahnen undstandarten rc. erbeutet. Mcmoh-a du tems.
Marsal , ein -ecken an dem siuß Seille in Lothringen , 5.Meilen von Nanci, welcher sowol wegen des Morastes, alsauch wegen der angelegten wercke sehr veste ist, und jetzo derCron Franckreich gehöret. Der ort war schon im VIII. feculowegen seinen saltz-quellen berühmt, und führte damals nebenMarsal , auch den nahmen Bodatium. Er gehvrete theilsden Bifchöffen von Metz , theils den Hertzogen von Lothringen ,bis im XII. feculo Jacobus von Lothringen , und zugleichMetzischer Bischoffdas recht feines Hauses an Marsal neben lei-nen übrigen eigenthümlichen güther» dem gedachten Bißthumübergäbe. Eden dieser Jacobus umgab an. 1240. Marsal miteiner mauer, so, daß die stadt von selbiger zeit an , für die ve-stcste in Lothringen ist gehalten worden. Obschon die saltz-quellen den Hertzogen von Lothringen zu lehen verliehen wor-den , so blieb doch die Oberherrlichkeil der stadt allezeit denBsschöffen zu Metz , bis Henricus II. König in Franckreich, sichtm XVI. feculo, sowol von der stadt Metz meister machte, alsdem Bißthum zum Schutz-Herrn aufdränge. Unter diesemvorwande legten nachmals die Franzosen ihre desatzung inMarsal , bis der Lothringische Hertzog Carlzur zeit der Liguesich der stadt bemächtiget, auch nachmals König Henricus I V.in dem friedens-schlusse zu St. Germain en Laye ihm solcheüberließ; wie denn Hertzog Carl auch alles recht des MetzischenBißthums an Marsal durch einen das jähr zuvor getroffenenlausch um so leichter an sich gebracht hatte, weil eben sein söhnder Cardinal Carolus von Lothringen , auch zugleich Bischoffzu Metz war. Als Ludvvicus XIII. Lothringen einnahm,gieng auch Marsal über. Es ward zwar an. 1 661. dem Her-tzvge Carolo IV. wieder gegeben. Weil er aber bald hernachdurch einen förmlichen tractat solches an Franckreich abzutretenversprach, und sichs doch »ach seiner bekannten Unbeständigkeitwiederum wollte gereuen lassen, gieng der König in eigener Per-son für die stadt, welche zwar anfangs die belagerung tapferaushielte, aber endlich durch einen neuen zwischen dem Köni-ge und Hertzoge gemachten vergleich, dem ersten überlassenward. Wornach Franckreich diese stadt allezeit besessen,auch im Ryßwickischen frieden behalten hat , nur daß dasvvminium utile und sonderlich die einkünfte der saltzpfan-ncn den Hertzogen verblieben ist. Defirip. bß, U giogr.
de France . *
Marsale, eine stadt in Sicilien im Val di Mazara , wel-che m währendem Carthaginensischen kriege von den Römerngebauct wurde. Einige scridenten nennen sie Lilybäum, wel-ches vor zeiten der nähme desjenigen vorgebürges >var, so an-jctzv Capo Boco genennet wird. Sie ist volckreich, und widerdie Türckischen see-räuber wohl bevestiget. Nahe bey dieserstadt erhielten die Römer unter Attilio Regulo wider die Car-thaginensische flotte einen ungemeinen sieg.
Marsan, eine kleine landschafft in der provintz les Landesin Gascogne, ist eine alte Vice-Grafschafft, und zu dieser wür-de an. iooo. unter Wilhelmo, Hertzoge von Gascogne, gekom-men. Hierauf kam sie an die Grafen von Bigorre, um dasjähr ii 18. und hernach an das Haus Bear». Heut zu tage ste-het sie der Cron Franckreich zu. Mont-Marsan ist diehaupt-stadt davon. Im übrigen ist dieses landgen nicht all-zuwohl devölckert, und giebt es auch gar wenig früchtedaselbst , auch nur von der art, welche an den magerstenorten zu wachsen pflegen. Allein der Honig und das wachssind in diesem lande ziemlich überflüßig. Ist Latein wird derort Mardanum genennet, wicwol doch vor dem jähr 1000.und den zeiten des obbemeldten Hertzogs Bernhardt Wilhelm»,keine Meldung davon gefunden wird. *
Marsch, Marschland, wird in Schleßwich und Hosteu, das niedrige und am mecr gelegene land genennet,durch dämme vor dem Wasser verwahret wird. Der armdesselben ist eine sonderbare fette graue zähe erde, klcy gnannt, so aus der Massen.fruchtbar an allerley getreydevornemlich aber an kräfftigem wiesen-klee, davon das vüsonderliche fctte und stärcke bekommt. Diesem wird entggen gesetzt die Geest oder Göse, worunter die hohen dü"Mens unfruchtbaren selber verstanden werbe>Das Marschland oder die Marschhalligm werden na!dematen abgemessen, deren eine im Ewerstädtischen mttn Tonderischen 202. ruthen ausmacht; die ruthe ;u 1tUen oder 16. fu« gerechnet. Danckwertdo bestbredufvon Schleßwig und Holstein, k.fl.
* Marschalck, (Nicolaus) war aus Thüringen , und zwar,wie emige wahrscheinlich vermuthen , aus dem adelichen ge-fchlechte der Marschalle von Gofferstädt entsprossen , daher ersich auch, nach damaliger gewohnhcit, Thurium zu nennenpflegte. Er wurde zu Erfurt Philoibphfe Magister , und Bac-calaureus Juris, da er denn unter andern den nachmals berühm-ten Theologum Spalatinum zu einem zuhörer halte, und warhierauf einer von den ersten, so sich bey der neuen Universitätzu Willenberg einschreiben ließ. Ob er daselbst ebenfalls denstudirenden mir seinem unterricht gedienet, ist nicht aufgezeich.nct; da hingegen aus den schriften Ulrici von Hulten nicht un-deutlich erhellet, daß er um diese zeit vielen wlderwärtigkeiienunlerworffen gewesen. Er gieng demnach an. 1 $07. nach Ro stock , allwo er zum Professore Juris Civilis & Canonici , wieauch zu einem Fürstl. Mecklenburgischen Rath ernennet, undin solcher würde an. izaz. nebst ewigen andern an den Chur -Sächsifthen Hof versendet wurde. Von seinen übrigen Verrich-tungen ist nichts bekannt; so viel aber ist doch gewiß, daß ersich um seinen Landes-Herrn sehr verdient gemacht, wie dennauch fein leichnam nach dem kloster Dodbertin in das Fürst-liche begräbnis gebracht, und ihin von Hertzog Heinrich demfriedfertigen ein deuckmal daselbst aufgerichtet worden, nach-dem er den 12. jul. an. isas. zu Rostock das zeitliche grseg.net. Er hielt zu Rostock einen buchdrucker auf seine eigene ko-sten in seinem hause , durch den er auch etliche von feinen cige.neu schriften ausfertigen lassen. Man hat von ihm: Carminade Diva Anna , & de Moribus Archigrammateorum , welche inder Collectione Poematum Hesiodi, Lactantii &c. die zu Er furt an. izol. in 4. herausgekommen , befindlich sind; Libel-lum de Orthographia ; Inftitutionum Reip. militaris ac civi-lis libr. IX.; Historiam Aquatilium , Lat. & Graece ; AnnalesHerulorum ac Vandalorum; Deflorationes Andquitatum aborigine mundi ; Bericht von dem zu Slernberg an. I4YI. vor,gelauffenen Iuden-handel, u. a. m. Scheuen, comment. devita ipsius.
Marschall, ist der nähme, welcher den ansehnlichsten ci-vil-und kriegs-bedienten gegeben wird. Was diese anlanget,kan davon in dem folgenden artickul einige Nachricht genommenwerden. Was aber die cwil-bcdienungen betrift, so verdienenwohl die Ertz-und Erb-Marschalle in dem Teutschen Reiche vorallen andern bemerckt zu werden. Denn es bekleidet Chur -Sach-sen, eines der mächtigsten Häuser von Teutschland, die stelleeines Ertz-Marschalls, und geniesset dadurch eines sonderbarenvorzuges vor andern ReichS-Fürsten. Es hat aber ChurfürstRudolphus I. zu Sachsen , Ascanischen stammes, sich zuerst destituls eines Ertz - Marschalls zu gebrauchen angefangen, obgleich derselbe älter seyn soll. Es erstreckt sich dieses Crtz-amtnicht nur auf die crönungs-sondern auch auf andere lolemiia,so daß bey den einzügen eines Römischen Kaysirs oder Kö-nigs auf die Kayserliche oder Königliche Hof-oder Reichs-tägedes Churfürsten von Sachsen Hof - gesinde oder Botsthafftermit dem Unter-Marschaü den vorzug hat, unangeschcn ge-dachte einzüge in solche stadte geschehen , da ein anderer Herrdas territorium besitzet. Nachdem nun der einritt in die stadtgeschehen, lasset der Ertz-Marschall seine erste sorge seyn, daßdie wachen wohl bestellet werden, und man also vor allerunruhe in der stadt sicher seyn möge. Wenn der Kayser einesolenne Reichs-proceßion hält, in welcher die lnsignia vorge-tragen werden, so pflegt der Ertz-Marfchall das blosse Reichs-schwerdt in der dritten reihe vorzutragen. Eben diese ordmmgwird auch beobachtet, wenn man die andern Reichs-lnügni»nicht gebraucht, hingegen blos das schwerdt vorträgt. Ge-schiehet aber keine prslatio Inlignium , so pflegt Chur -Sachstuin der zweyten reihe Chur-Bayern zur lincken zu gehen. Wenninan bey der crönung der Kayser in die kirche gekommen,pflegt der Ertz-Marschall vor dem Kayser mit blossem schwerdtzu stehen , bis der Kayser auf einen sonderbar zubereitetenthron sich begeben; worauf sowol der Ertz-Marschall, als dieübrigen Churfürsten die angewiesene stühle einnehmen, dieReichs-Inlignia aber den Erb-ämtern anvertrauen. Wennnun nach geendigtem fegen die geistlichen Churfürsten Kav«ser Carls des grossen schwerdt dem neuen Kaystr i» dieHand gegeben , pflegt es sodann Chur- Sachsen nebst denübrigen weltlichen Churfürsten dcmselbigen an die leite zugürten. Wenn der crönungs-adtus geendiget, pflegt der neueKayser mit gedachten Kayser Carls des grossen schwerdt c«.nige fürnchme Personen zu Rittern zu schlage» , die abervvrhero dem Ertz-Marschall müssen angezeigt werden. Da-mit nun dieser so ansehnliche actus desto ruhiger und de.quemlicher möge vollbracht werden , so darf niemand in diekirche, vielweniger in den chor kommen, er habe denn jet.nen nahmen bey dem Ertz-Marschall eingeschickt, darunteraber die Chur -und Fürsten nicht zu verstehen sind. Nach-dem sich also der gottesdienst geendiget, wird der Kayierin odgedachter ordnung wieder nach Hause begleitet, dadann , so bald Ihro Kayserliche Majestät samt den Chur -fursten wieder auf den saal gekommen, und in die ftnstecgetreten , der Ertz-Marschall in begleilung der Kayserlichcn lra-banten und trompcter einen abtritt nimmt, sich unten in demRalhhause zu Pferde setzt, und in einen auf den platz geschüt-teten Haussen Haber reutet, mit einer silbernen wetze den Haber
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