Band 
Sechster Theil.
Seite
804
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804 Geschichte

Theiler! nicht angenommen: freilich wurde esendlich durch bürgerliche Gewalt wieder aufge-hoben. Allein einmal ist nicht ein einziger al-ter Schriftsteller bekannt worden, der zu dendamaliger, Zeiten vor, oder wider daßelbe eineeigne, auch noch so kleine Schrift verfertigetund theologische Gründe seiner Meinung vor-getragen hatte. Alle altere uns aufbehalteneBeurtheilungen (und deren Zahl ist gewis sehrklein) sind jünger. Hernach ist keine öffentli-che Verurteilung deßelben erfolget. Von denKirchenversamlungen ist es an sich schon be-kannt, daß keine einzige wiver des Zeno He-notikon Schlüße gemacht. Es ist aber auchvon den römischen Bischöfen, wenn man ih-nen ein solches Recht einräumen wolte, erwie-sen, daß keiner sich unterstanden, wider dasHenotlkon ein Urtheil bekannt zu machen.

Änm. ». Da wir §. XXIll. u. f. dies -Henorlkon selbst' geliefert und die vochandnen historischen Nachrichtengefaustet und beurtheilet, so ft-en wir diese hier vor-aus.

Anni. 2. Der Umstand, daß kein öfenkliches kirchlichesUrtheil gegen diese kaiserliche Verordnung ergangen,welches schon Leonrins §. XXIV. Vl. bemerket, seztdie neuern Gegner derselben in der römischen Kirche innicht gerinas Verlegenheit. Was Pagi cririo. snn.HLLt.XXXIi. §. 2g. davon saget, ist zwar von an-dern sehr oft wiederholet worden, wird aber vernünf-tige Leser nicht beruhigen. Wir sehen die Behutsam-keit m den damaligen Zeiten bei ähnlichen Fallen nicht,zweisien gar nicht daran, daß, wenn in den folgendenZeiten eine Kirchenversamlung gehalten wäre wenden,auf welche der Hof eine widriggNnnte Parkhci mäch-tig imrerstüzet harte, das Anarbema dem K, Ueizo undAngtheista dem --ocnoriko! mit vollen Hälsen ge-schrieen