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Grundsätze darstellen, welche das Oberbergamt damalsharte, und welche daßelbe jetzt hat. Man findet indes Herrn Bergraths und Lberbergamtsafiessors Tau-be Schrift nicht die geringste Erwehnunq von diesenSchriftstellen, obwohl beyde Bücher in täglichem Ge-brauche sind, und eS doch der Mähe werth gewesenseyn dürfte, die Gründe zu zeigen, aus welchen manin neuern Zeiten Satze aufstellet, die der ehemaligenIliberzeugung des Oberbergamts so scbnnrstraks entge-gen sind. Hauptsächlich scheinet das Jahr I7ZZ eineArt von Zeitabschnitt in die Sache gebracht zu haben,da das Cammer- Collegium dem Oberbergamte Berichtüber die Bewandniß des Gerichtsstandes der Bergbe-dienteu, mit Beyfügnng aller Nachrichten, die fichdarübcr im Archive auffinden möchten, abforderte, undeinen Erinnerungsbefehl nach dem andern erließ, bisendlich das Oberbergamt mit Aufsuchung aller ihm be-hnft'g geschienenen Nachrichten nach einem halben Jahrezu Stande gekommen war. Man berichtete, wasman berichten konnte, und schickte ein, was man ein-schicken konnte; Mancherley vom Range derBcrgbeamren, von der Werbnngs- Frohndienst-Tborwacht- Einqnartiernngs- undQnatem-berbefreyung der Vergwerksverwandten, auch vonder Abg abenfreyheit der Berghäuser; aberNichts von dem Gerichtsstände der Bergbe-dienten, wovon doch in den Befehlen einzig und al-lein die Rede war. Die Beylagen 8 ^ bis mit über-zeugen hiervon. Dennoch gab dieß den Anlaß zu demBefehle vom 27sten August i?Z7, auf den man sichhauptsächlich stützet, und von welchem unken im i gn tzdie Rede seyn wird. Nun glaubte man, die Sachesey ausgemacht. Daß aber auch in diesen neuernBernhard» Bcrggerickrsbarkcir. Zeiten