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Dritter Abschnitt..
§. 2OZ.
Lokal der Hütten - und Nebengebäude.
Ist da , wo ein Hüttenwerk hingelegt werden soll/hinlänglicher, geräumiger Platz für Alles, so entspring deutgen hieraus mehrere wesentliche Vortheile fürs Ganze- u»wKann ein Theil der Arbeiter nahe am Werke wohnen, ej„^so verhüten diese durch ihre Aufmerksamkeit manchen Ar^üblen Vorfall. Noch besser ists, kann der Betricbfüh^ in hrer, durch nahe Beobachtung, das Ganze immer >»Ordnung erhalten, und zu seiner Zeit die gehörigen Vcr«fügungen treffen.
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Vorzüglich muß für den Hütten Hof der gehörige ^Raum da sc,/.r, weil dieser nicht nur allen Eisenstein/ ^sondern auch die Kohlen in sich faßt. Sind mehrere ^zu vcrblasende Eifensteinsgattungcn vorhanden, so ist ein >geräumiger Platz um so nothwendiger.
Sind viel solche Minern gegenwärtig, welche Schlv^fel oder Phosphor enthalten, so ist es der Oekonomiemäß', hiervon eine Quantität der Verwitterung aus;"'setzen, und also lange Zeit liegen zu laff'N. Brechen n"lverschiedenen Gruben verschiedene Eisensteine, soauch auf dem Hüttenhofe jede Gattung besonders gestü^und geröstet, mithin darf es hierzu nicht amfehlen. .
Das zum Rösten nöthige Holz erfordert ebenso^einen besondern Platz; ein eigenes Gebäude dafür ist ^ten nothwendig; es kann blos aufgemalte« und so vek'braucht werden.
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