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560 Fünfter Abschnitt. Hüttenökonomie.
Mitte und unten durch starke vorgelegte Latten, vermintelst eiserner Klammern, welche an beiden Enden dieserLatten in die Säulen getrieben werden. Ein solcher Koh»lenschuppen muß eine vcrhaltnißmaßigc Breite und Lau»ge haben. Er darf nicht über go Fuß breit seyn; seineLange aber richtet sich nach der Kohlenmenge. Sowohlunten als oben im Dache müssen sich alle zo Fuß weitvon einander Ocffnungen oder Thüren befinden, zu derenobersten ein so flach liegendes Gcbrücke geht, daß dieKohlen bequem hinauf getragen werden können. DieSohle der Schuppe wird so hoch mit Steinen oder Schla»ckcn «erfüllt, Daß die Feuchtigkeit aus der Erde die mtt»ersten Kohlen nicht verderben kann. Die Höbe des Ge>bäudeS bis unter das Dach muß nicht über 20 Fuß seyn.
Das Anfüllen eines solchen Schuppens mit Kohlengeschiehet folgender'Gestalt: Zuerst werden die Raumezwischen den untersten Thüren und an den Giebelseitcnso hoch angefüllt, als sechs thun lassen will, wobei zumerken ist, daß so wohl beim Ein- als Heraustragen dieKohlen nicht unmittelbar dürfen betreten werden, sondernum dies zu verhüten,, legt man Bretter auf dieselben.Kann man nicht höher kommen, so werden die unterstenThüren mit kurzen quer vorgelegten Brettern inwendigzugelegt, und nun durch die obern Thüren die übrige»Raume bis unter das Dach vollgefüllt.
Besser ist'S, wenn die Harken oder Rechen, womitman die Kohlen in Füllfasser zieht, keine eiserne, son*dern hölzerne Zahne haben, weil sonst die Kohlen zu leichtzerrissen werden.
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