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angelegt. Dem Franz von Taxis würd« auch wirk.lich da- niederländische General - Post »Amt» und so,dann auch dasselbe in den österreichischen Erblanden,überlassen. Man ging aber mit der Einrichtung de«Postwesens immer weiter» und legte einen Cours ausden Niederlanden nach Italien , und zu dem Ende »er,schiedene Stationen, im Lünigschen, Trierschen, inSpeyer,im Würtembergischen, in Augsburg und Tyrol, an. Undim Jahre »596 wirkte das Haus Taxis vom Kaiser Ru>dolph II.» «in vielumfaffendeS Rescript aus, worinalle Nebenbolhen ohne Unterschied abgeschafft» demTaxis hingegen die Jurisdiktion, Strafen rc. der Post,bothen und Postverwandten im ganzen römischen Reichebeigelegt, den Kuhrfürsten und Ständen aber anbefoh-len wurde, ihn und die Seinigen» in besonderer Pro-tection zu halten, auf Begehren zu begleiten, und ihmum leidliche Bezahlung Pferde und Wagen anzuschaffen.Won dieser Zeit an sahe der Kaiser das Postwesen imdeutschen Reiche als eine Kaiserliche Gerechtsam an;man trieb solches immer höher, und bemühet« sich, dasBolhenwesen der Stände einzuschränken. LeonhardvonThurn und Taxis, erhielt vom gedachten A.Nudolph den Freyherr«, Stand, unh dessen SohnLa moral von Taxis, ward im Jahre r6,Z vomKaiser Matthias für sich und seine männliche Ei»den mit dem General-Postmeister-Amte im deutschenReiche belehnt, und erhielt den Grasen - Charak-ter. — Der Urenkel dieses Lamorals von Taxis, Eu-genius Alexander, gelangte 1684 zum Fürsten ,stände, da Kaiser Carl II. von Spanien die Herr-schaft Lrains Is ckLtoau in Hennegau , die dem Tsssi-schen Hause gehörte, zum Fükstenthume 168» erklärte.Und bald nachher, nemlich »636, wurde er vom K.