Post
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Leopold zum R-ichsfmsten erhoben. Die- ist die kurz«Geschickte der Freyherren, Grafen und Fürstenvon Thurn und Taxis, eines Fürstlichen Hauses inDeutschland , das aus dem Mayländischen entsprossenist. Nachdem das General Postmeister-Amt zu einemFürstlichen Thronlehn erhoben worden, so erfolgte fürden Fürsten Alexander Ferdinand am zo. May 1747zum ersten Male die Beleihung vom Kaiserlichen Throne,und am 20. März 1754 die Einführung in das Reichs,fürstliche Collegium auf dem Reichstage. — Die Stan-de des Reichs, welche den Nutzen, der aus dem Post,Wesen zu ziehen wäre, nicht einsahen, ließen ohne Wi-derspruch zu, daß das HauS TaxiS hin und wieder inihren Landen Posten anlegte, zumal da man das Post,Wesen als eine besondere Kaiserliche Gerechtsame aner-kannt hatte. Nachdem man aber den Nutzen einsehenlernte, der mit dem Pvstregal verbunden war» und dieReichsstande sich überzeugt hielten, daß diese Einrichtungeine Folge der Landeshoheit wäre, die sie in ihren Län-dern selbst auszuüben hätten, so änderten sie ihre Ge-sinnungen, und die mächtigen Reichsstande, zumal inden nördlichen Gegenden, singen in der Mitte und Aus-gangs de- XVII. Jahrhunderts an, das Pvstregal selbstauszuüben. Kuhr-Brandenburg, Kuhr-Sachsen, Kuhr-Braur,schweig und Hissen, legten ihre eignen Postenan; und obgleich das Haus Taxis sich diesem auf dasäußerste widersetzte, so kehrten sich doch die Fürsten umso weniger daian, da der Kaiser als Erzherzog von Oe-sterreich , in seinen Erblanden schon vorher Posten ange-legt hatte, und also mit gutem Beispiel vorangegangenwar. Viele Reichsständr aber, deren Gebiete entwederklein, oder mit andern Territorien untermischt waren,lirßen das Haus Taxis in ungestöhrtem Besitz diesesIlk. 21