Band 
Dritter Band.
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405
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Römische Ziefern

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Jahrhundert in einer schönern Gestalt vorgetragen wor-den, nachdem nach dem Beispiele der drey berühmtestenRechtsgelehrten, Andreas Alciatus (gest. zu Pavia 1550), Anton AugustinuS (geb. 1516, gest. 1586.)und Jacob CujaciuS (geb. 1520, gest. 1590.) derAnfang gemacht wurde, die schönen Wissenschaften mitdem römischen Rechte zu verbinden, und selbiges auSder Geschichte, Kritik, Alterthümern, Münzen rc. zuerläutern. In Frankreich ließ Ludwig IX. (von1226. bis 1270.) die Institutionen ins Französischeübersetzen, und man erklärte sie öffentlich in allen Pro»vinzm, doch wurde das allgemeine Studium des Justi»manischen Rechts dadurch gehemmrt, daß Pabst Hono»rius III. zu Anfang des XIII. Jahrhunderts die Vorle-sungen darüber auf der Universität zu Paris verbot.Erst durch eine 1679 ergangene Verordnung LudwigsXIV. wurden die dortigen Lehrer wieder in den Standgesetzt, das bürgerliche Recht vorzutragen., Der Kö-nig von Portugall, Johann I., ließ um 1422 Ju«stinians Institutionen ins Portugiesische übersetzen,und das römische Recht in seinen Staaten einführen.Meusel Staatenhistorie. ro. v. Selch ow Gefch.d. in Leutschl. gelt. Rechte. Z. 99. 520. ff. -- BuschHandb. d. Elf. III. 127. ff. s. Civilrecht, Rechts-wissenschaft.

Römische Ziefern. Die Rechnungsart mit römischenZiefern hat Miechota entwickelt. Dessen Anleit,zum Rechnen mit röm. Zief. Brrsl. 1806.

Röthel, ist schon in der Mitte des XVI. Jahrhunderts»aber wahrscheinlich später als das Reißbley, zum Zeich,nen gebraucht. Brckm. Ers. V. 252. s. Bleystifte.