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Erster Band.
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Beichtgeld

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Beichtgeld. In frühern Zeiten kommt davon keine Spurvor. Es ist vielmehr eine Geburt aus den Jahrhunder,ten der Finsterniß, und, seiner ersten Anlage nach, nichtsanders, als eine Bestechung des Geistlichen zurAbwendung, oder Milderung einer Kirchen büße.Ei» Beichtender bekam damals, nach Befinden der Um-stände, vor der Absolution manchmal wohl hundert Prügel.(Reinhard Einl. in d. Geschichte d. christl Kirche. Z48.)Seit dem V!I. Jahrhund. war.es, bei der damals all-gemein einreihenden Bestechbarkeit, dahin gekommen, daßdieser oder jener, dem wegen grober Sünden Kirckcnbußebevorstand, den Beichtiger beim Verhör ein Stück Geldin die Hand drückte, damit er gelindere Bußartikel ent-werfen, oder den Schuldigen gar entlassen mögte. Diesging vom Bischöfe bis zum Pfarrer, und dies Unwesenhat sich sehr lange gehalten. In der Folge verlohr sichzwar allmählig der grobe und ärgerliche Mißbrauch.Man behielt aber die Sache an und für sich dahin bei,daß man bei jeder Beichte eine Abgabe üblich machte,und diese für eine Erkenntlichkeit gegen die Bemühungdes Geistlichen erklärte, wodurch denn die Sache ein mil-deres Ansehen gewann. Das Jahr, in welchem dasBrichrgeld ausgekommen, ist übrigens nicht mit Gewiß-heit anzugeben. Reinhard setzt dir Entstehung insJahr 1264. Reinhard Einl. in d. Gesch. d. christl.Kirche. 434. Grell mann Gesch. der Slolgebühr. 51. ff.

Beichtvater s. Vater.

Beil, s. Axt.

Beinkleider. Weder Griechen, noch Römer, noch Hebrä-er hatten vor. dem IV. Jahrhunderte Beinkleider. DieRömer nahmen diese Tracht von den Gvthen an.Schwächliche oder kränkliche Personen umwunden sich dieSchenkel mit Binden, und noch zu Quintilians