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Branntewein
unter dem -Namen vltis, oder vltas verkauft.
Unter König Erich XIV. kam er nach Schweden , undzu Zelle hat man ihn 1578 zu brennen angefangen.Der Blasen; ins kömmt unter den Einkünften desBerliner Magistrats zuerst bei dem Jahre 1Z95 «er.Lange Zeit brannte man dies Getränk nur aus verdorbe-nem Weine, hernach aus Wein- und Bierhefen, undals man statt dessen Rocken, Weihen und Gerstennahm, sahe man solches als einen unverantwortlichenMißbrauch des Getraides an. Aus dieser und andernUrsachen ward baher in Chursachsen 1595 das Brennennur aus Wein- und Bierhefen erlaubt. Im Jahr r.ZgSerhielten die Brauer zu S ond ersha usen die Freiheit,und den Auftrag , allein aus Bierhefen Branntewein znbrennen und zu verkaufen, dieweil etliche alte und an-dere Leute, die sich dazu gewöhnet, sich desselben nichtenthalten könnten. Im Jahr 1582 war der Brannti-wein in Franksurth a. M. verboten, weil die Barbier»angezeigt hakten, daß er bei den damaligen Sterbens-läusten sehr schädlich sey. Dies Verboth ward daselbstaus eben dieser Ursach 1Ü05. wiederhohlt. Noch im Jahraüi6 verklagten die Bauern im AH-wäbischen Amte Hei,denheim einen Bäcker, zu Oberbedingcn, bei der Kir-chenvisition, weil er aus Dinkel , Rocken, Heidekornund andern Früchten Branntewein mache, wodurch Got-tes Gabe gemißbraucht werde rc. Erstaunlich- schnell haksich die Liebe zu diesem Getränke über alle Weltlheileverbreitet, und selbst die unverständigsten Völker, dieweder zählen noch schreiben können, haben nicht nur dieKunst der Bereitung begriffen, sondern auch Witz genuggehabt, dazu ihre inländischen Produkte, aus die ein-fachste Weise anzuwenden. Beckm. Elf. I. ZZ.
»77. Technol. 215 s. Weingeist.
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