156 Braugerechtigkeit
Braugerechtigkeit. Die Gerechtigkeit, Getränke zubrauen, haftet in den Ländern, wo keine Paters oderGewerbsteuer eingeführt ist, auf gewissen Grundstücken.Wie alt diese Einrichtung seyn möge, darüber habe ichbis jetzt nichts Bestimmtes^aufsinden können. In Augs-
, bürg sind die Braugerechtigkeiten zwar alt, doch habennoch 1396 sich die Bäcker daselbst das Recht, Bier zubrauen, angemaaßt, und' erhalten; dagegen dursten amauch die Brauer Brod backen, v. Stetten Augsb. II.izr. Die Stadt Quedlinburg hatte vor Eintritt deswestphalischen Gouvernements 201 Braugerechtigkeiten,außer denen, die in der Vorstadt waren. Jede Brauge-rechtigkeit wurde früher mit Zoos Thalern bezahlt. Vonder Westphalischen Regierung wurden bei Einführung derPatentsteuer die Braugerechtigkeiten aufgehoben, wodurchdie Stadt an ihrem EigenthunM2vo.ooo Thaler ver-rohren hat. ^
Braunschweigisches Grün. Ist von den GebrüdernGravenhorst zu Braunschweig 1764 erfunden. Dieerste Nachricht von der davon angelegten Fabrik ist 17b/gedruckt. Krünitz XX. 202.
Braunstein. Die Benutzung desselben beim Glase, istschon den Alten bekannt gewesen. Beim PliniuSkommt der Braunstein unter dem Namen des Magnetsvor; da er gemeiniglich dem Magnet gleicht, und auchnoch von Neuern für einen Magnet gehalten ist. DerGebrauch des Braunsteins ist durch einen Zufall entdecktworden. Anfangs glaubte man, der Magnet könne, sowie er Eisen anzieht, auch noch wohl andere Körper, an-ziehen; auch vermuthete man, daß andere Mineralienauch wohl noch andere Körper auf gleiche Weise anziehenmögten. Bon der Glasmacherey hatte man in den älte-sten Anten einen so fehlerhaften Begriff, daß man sich