Bustrophedonschrift
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dahin gestellt seyn, ob dies mit Genehmigung der hö-hnn Behörde geschahe. In Ansehung seines Herkam,mens ist dieser Bußthaler ein Ablaß. Der Ursprungfällt ins VII. Jahrhundert, da reiche Engländer, dieihre Sünden nicht durch Hungerleiden, Barfußlaufenoder Peitschenhiebe büßen wollten, und sich dock gern rei-nigen wogten, ihre Buße mit Geld abzumachen such-ten. In Deutschland , Frankreich und Italien wurdedies auch im IX. Jahrhundert üblich. Der Sünden»tarif war dazu schon namentlich im Jahr 6go vonTheodor, C'czbischof zu Eanterbury, gefertigt worden.Auf der Nationalversammlung zu Eloveshofen im I.747 eiferten zwar die englischen Bischöfe noch sehr ge-gen diese Neuerung. Aber mau fand doch diese Loskau»fung bald sehr behaglich, daß man im folgenden Jahr-hunderte nicht nur die Preise jeder einzelnen Bü-ßung entwarf, sondern die ganze öffentliche Kirchenbußeüberhaupt, dem Liebhaber feil bot. Daher wurden all«öffentliche Bußen immer seltener, bis sie endlich im XI.Jahrhundert ganz aufhörten, und die damit belegtenVerbrechen forthin mit Geldstrafen abgethan wurden.Dieser Gebrauch ist nachher durch Ueberlieferung auch zuden Protestanten übergegangen, und die Duelle deS nochjetzt hin und wieder gangbaren Bußthalers. Grell-mann Gesch. d. Slolgrbühren 56Vustrophedonschrrst s. Schceivkunst. Goguet. II.204.
Kutter. Ist den Alten gar nicht oder sehr unvollständigbekannt gewesen. Auch die Ebiäcr haben sie nicht ge-kannt, und wenn die altern Uebersrtzer der ebräischenBücher darin die Erwähnung derselben zu finden gemeinthaben, so wird doch solches von den neuern gründlich-sten. Auslegern btstrmen» Di« älteste, aber noch dunkle