Canna indica
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Canna indica. (indianisches Blumenrohr, mitder gelbrothen, irisfarbigen Blüthe.) Der PredigerHizig zu Hauingen im Badenschen, hat iZir dieEntdeckung gemacht, daß der Saamen davon allen aus-ländischen Kaffee ersetzt, und entbehrlich macht» undbürgt mit seinen Erfahrungen für die Richtigkeit dieserAugabe. —- Aschokke Miscelle» f. d. neuest. Wellk.
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Canonisches Recht. Die Katholiken gründen ihr Kir-chenrecht aus die Canon es der Apostel und Kirchenver-sammlungen, ferner auf den kanonischen Rechtskörper»der aus dem Grations-Decrete, den Decretalender Päbste» und den Extravaganten besteht, (s.
jrrr. cnnon.) — Eigentlich versteht man unterdem kanonischen- oder Kirchenrechte den Inbegriffder Gesetze, die von der christlichen Kirche durch einefreie, gesellschaftliche Einwilligung, besonders auf denKirchenversammlungen zum Besten der Religionund der Kirche, gemacht sind. Im weitlauftigrn Ver-stände begreift man denn aber auch darunter das pa öst-liche Recht, worunter man diejenigen Gesetze versteht,die von dem Pabst,. (s. diesen) nachdem er sich zumallgemeinen Oberhaupte der Kirche aufgeworfen halte,bekannt gemacht worden. Das kanonische Recht im weit,läuftigen Verstände, theilt sich ebenfalls in das alte,mittlere und neuere. Das alte begreift die Gesetze,welche von der. annoch freien Kirche, bis auf P.Gregorius VII. Zeiten gemacht sind; das mittleredie päbstlichen Rechte, von den Zeiten GregoriuS VII. bis auf die Kirchenv erbesserung; das neue aberdie Kirchengesetze, welche seit der Reformation inder rvmischkatholischen und evangelischen Kirche gemachtsind. — Es kann dieser Gegenstand hier nur bloß be-