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Covent
Cöhern wandte sie wieder bei den Festungen an. —Ho per Gesch. d. Kciegsk. I. Z56. II. 234.
Covent. Convent, Convenbier, Nachbier, Dün«nedier, Asterbier. Bekanntlich dasjenige Getränk,welches entsteht, wenn über die größtentheils ausgesoge.nen Trebern, nachdem die Würze abgefüllet worden,abermals heißeS Wasser gegessen, und solches hernachmit dem, in der Braupfanne zurückgebliebenen Hopfengekocht wird, ist folgenden Ursprung«: das eigentliche,oder starke Bier» was in den Klöstern gebrauet ward,hieß schon ums Jahr 1482 Paters-Bier, und dasNachbier Convent-Bier, weil jenes für die Paters,letzteres für den Convent bestimmt war. Aus Conventist nachher Covent entstanden. So hießen ehemals diefeinsten ausländischen Weine theologische Weine.Beckm. Technol. 201.
Crescendo, eine Art von Fortepiano , hat der HofrathBrauer zu Berlin im I. 1775 erfunden. BuschHandb. d. Erf. III. r. S. 22Z.
Criminalrecht. Die ältesten, bis auf unsre Zeiten ge-kommenen Criminalgesetze sind die, die sich in den mo,saischen Schriften befinden. — Bei den Griechen gabDraco (um 624 vor Chr. G.) schon sehr strenge Cri-minalgesetze, die aber eben ihrer Strenge wegen nichtlange gültig blieben. — Im Areopagus zu Athen , alsdem ältesten Gerichtshöfe der Griechen, wurde das er-ste Halsgericht gehalten. — Bei den Röfnern warendie Gesetze der 12 Tafeln (s. diese) die Grundlage despeinlichen Rechts. Von den Criminalgesetzen der Deut-schen ist auS den ältesten Zeiten wenig bekannt. Inden mittlern Zeiten kamen die Ordalien (s. diese) inDeutschland auf, aus denen vielleicht in der Folge dieTortur entstand. Von Zeit zu Zeit erschienen, in weh-