Band 
Fünfter Band, welcher die Supplemente zu den vorgehenden 4 Bänden enthält. A - Z.
Seite
358
JPEG-Download
 

Zg8 Ordiriation -er Kirchendiener

Siegel deS Tempelherren-Ordens istvoniryo.Die Obern deS Dominicaner- oder Prediger Orden« ha-ben schon am Ende des XIII. Jabrh. eigne Siegel ge-braucht; auch bloße Mönche gebrauchten dergleichen.Gatter er Diplom. Z27.

Ordiriation der Kirchendiener. AuS verschiedenenStellen des neuen Testaments ist zu ersehen: daß derGebrauch der Ordination mit öffentlichem Gebete undAuflegung der Hände von den Aposteln selbst seinen Ur-sprung habe. Im I. u, II. Jahrh, konnten alle Lehrer ordi-niern; ja, in der alexandrinischen Kirche ordinirtin diePresbyters auch den Bischof selbst bis ins 111 . Jahrh.Im III. Sec. ward das Recht> zu ordiniren, > den Bi-schöfen, der Ordnung wegen, allein zugeeignet; doch be-gnügte mein sich auch wohl damals, und noch lange her-nach, mit der Ordination der Presbytern, wo es nichtanders zu haben war. Im IV. Sec. ging der Ordina-tion ein Examen voran; und im Concilio zu Ancyra,welches'im Jahre 314 unter Vitalis, Bischof zu An-tiochien, gehalten wurde, ward die Macht zu ordiniren,an die Bischöfe gebunden. Im V. Sec. mußten dieOräirianäi nach dem bischöflichen Sitz kommen, undwurden also nicht mehr an dem Orte ordinirt, wo sie leh-ren sollten. Hieraus entstand der Uitus imroäuctionir,den der Bischof an dem Orte des zu Juttoducirendenverrichtete. Im VI. Sec. war es schon gebräuchlich,daß die Oräinklnäl auf Orthodoxie und dsnones sichschriftlich verpflichten mußten. Im X. Sec. wurden dieBischöfe, nebst der Ordination, mit den BischöflichenKleidern verseheirch daher der Name: Investitur.Kaiser und Könige führten sie hiernäcbst mit einem Ringeund Bischofsstäbe ein. Im XII. Sec. entstand zwischendem Kaiser und dem Padste, wegen der Investitur, gro,ßrr Streit, bis endlich Heinrich V. dies Recht dem