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StaatSkalender
cilien; gest. i6zo) brachte die Staatsarzneykunde in einSystem, welches beinahe alle Gegenstände dieser Wis-senschaft. wenigsten« der gerichtlichen Arzneywis,'sen schast, vollständig enthält. — Auch die medicini.sche Policey wurde in der Mitte des XVI. Jahrhun-derts zuerst von Joachim Strüppe systematisch be- 'handelt. — Mensel.Leitf. III. 128z. f.
StaatSkalender. Zu den ältesten Staatskalendern ge-hört der Oesterreichische von iüz6 als einer der merkwür-digsten. Es wird darin auch der Hofnarren gedacht.
Der älteste Hamburgische StaatSkalender ist von 1698.
Der erste schwedische ist wahrscheinlich von 1729. —
Beck mann Erfind. IV. 150.
Staatsrecht. Der erste deutsche Staatsrechtsschriststellerwar Peter von Andlo, um 1460. — Das ersteGrundgesetz enthielt dieser Staat 1556 durch die söge« jnannte goldne Bulle, die unter Carl IV. zu Stan-de kam. — Meusel Leils. II. 848. — Durch Do-winicus Arumnäus (geb. zu Leeuwarde 1579, gest-alS Professor zu Jena 1637) kam das deutsche StaatS-recht mehr in*Ausnahme, es wurde auf Universitätenöffentlich gelehrt, und es erschienen häufiger als sonst,Schriften darüber, unter welchen sich die, von Da, snirl Otto (Pros. zu Jena , gest. in der ersten Hälfte ,
des XVII. Jahrhunderts), QuirinuS Cubach (Pros. !
zu Jena , gest. 1624), und Johann Limnäu« (geb. !
, 1595 - gest- als geh. Rath zu Ansbach 166z), auszeich- !
rieten. Unter allen Schriftstellern ist aber keiner, derEpoche gemacht hätte, als Heinrich Cocceji (geb.
1644. gest. alS Prot. zu Frankfurt an der Oder 1719). '
Eine Hauptepoche machte Joh. Jacob Moser (geb.
1701. gest. 1785). Meusel am a. O. 1298- ff.StaatSwissenschasten. — vWas dir Orienkaler darin