Band 
Vierter Band.
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StaatSkalender

cilien; gest. i6zo) brachte die Staatsarzneykunde in einSystem, welches beinahe alle Gegenstände dieser Wis-senschaft. wenigsten« der gerichtlichen Arzneywis,'sen schast, vollständig enthält. Auch die medicini.sche Policey wurde in der Mitte des XVI. Jahrhun-derts zuerst von Joachim Strüppe systematisch be- 'handelt. Mensel.Leitf. III. 128z. f.

StaatSkalender. Zu den ältesten Staatskalendern ge-hört der Oesterreichische von iüz6 als einer der merkwür-digsten. Es wird darin auch der Hofnarren gedacht.

Der älteste Hamburgische StaatSkalender ist von 1698.

Der erste schwedische ist wahrscheinlich von 1729.

Beck mann Erfind. IV. 150.

Staatsrecht. Der erste deutsche Staatsrechtsschriststellerwar Peter von Andlo, um 1460. Das ersteGrundgesetz enthielt dieser Staat 1556 durch die söge« jnannte goldne Bulle, die unter Carl IV. zu Stan-de kam. Meusel Leils. II. 848. Durch Do-winicus Arumnäus (geb. zu Leeuwarde 1579, gest-alS Professor zu Jena 1637) kam das deutsche StaatS-recht mehr in*Ausnahme, es wurde auf Universitätenöffentlich gelehrt, und es erschienen häufiger als sonst,Schriften darüber, unter welchen sich die, von Da, snirl Otto (Pros. zu Jena , gest. in der ersten Hälfte ,

des XVII. Jahrhunderts), QuirinuS Cubach (Pros. !

zu Jena , gest. 1624), und Johann Limnäu« (geb. !

, 1595 - gest- als geh. Rath zu Ansbach 166z), auszeich- !

rieten. Unter allen Schriftstellern ist aber keiner, derEpoche gemacht hätte, als Heinrich Cocceji (geb.

1644. gest. alS Prot. zu Frankfurt an der Oder 1719). '

Eine Hauptepoche machte Joh. Jacob Moser (geb.

1701. gest. 1785). Meusel am a. O. 1298- ff.StaatSwissenschasten. vWas dir Orienkaler darin