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Westfälischer Frieden
Chican« her ganzen Welt sich dawider auflehnen sollte. —.Gehler. IV. 702. V. 1004. — Fischer.' V. 589.Weltumsegler s. Erdumschiffungen.
Westphaliscker Frieden. Besteht eigentlich aus zweybesondern Friedensschlüssen, dem Münsterschen undOsnabrückschen, von denen der erste (Insiruwen-lurn xacis klonsstarievss) zwischen dem Kaiser und derK-one Frankreich, mit Inbegriff der ihnen verbundene»Reichsstande, der zweyte slnstrulnentum pacis Os-»iti>rüAso«6) zwischen dem Kaiser und mit ihm verbun.denen Reichsständen auf der einen, und der KroneSchweden mit den ihr verbundenen Reichsstände» auf
der ander» Seite zu Osnabrück , den — '
6. Aug.
unterzeichnet, und den — Oktober genehmigt ist. —24.
v. Selchow Gesch. d. in Teutsch!, gelt. Rechte. § 244.Wetterableiter st Blitzableiter.
Wetterfahne s. Windfahne.
Wetterglas s. Barometer.
Wetterhähne auf den Kirchthürmen. Deren findet manschon im IX., XI., XII. und XIII. Jahrhundert Erwäh-nung. Der Hahn sollte das Sinnbild der geistliche»Wachsamkeit seyn. Nicht selten haben sich vor der Zeitder Aufklärung die Geistlichen für Gottes-Hähne aus-gegeben, welche die L«üt«, wie jener Hahn den Petrus,zur Buße, oder wenigstens zur Kirche« rufen müßten. —Beckw. Erst IV. 552.
Wetterharfe, Riesenharfe. Eine Vorrichtung, wel-che bei Veränderungen des Wetters Töne, mit den man-nigfaltigsten Abwechslungen von sich giebt, ist vom P.Wentan, Probst zu Burckli, ohnweit Basel , erfun-
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