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Vierter Band.
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Westfälischer Frieden

Chican« her ganzen Welt sich dawider auflehnen sollte..Gehler. IV. 702. V. 1004. Fischer.' V. 589.Weltumsegler s. Erdumschiffungen.

Westphaliscker Frieden. Besteht eigentlich aus zweybesondern Friedensschlüssen, dem Münsterschen undOsnabrückschen, von denen der erste (Insiruwen-lurn xacis klonsstarievss) zwischen dem Kaiser und derK-one Frankreich, mit Inbegriff der ihnen verbundene»Reichsstande, der zweyte slnstrulnentum pacis Os-»iti>rüAso«6) zwischen dem Kaiser und mit ihm verbun.denen Reichsständen auf der einen, und der KroneSchweden mit den ihr verbundenen Reichsstände» auf

der ander» Seite zu Osnabrück , den '

6. Aug.

unterzeichnet, und den Oktober genehmigt ist.24.

v. Selchow Gesch. d. in Teutsch!, gelt. Rechte. § 244.Wetterableiter st Blitzableiter.

Wetterfahne s. Windfahne.

Wetterglas s. Barometer.

Wetterhähne auf den Kirchthürmen. Deren findet manschon im IX., XI., XII. und XIII. Jahrhundert Erwäh-nung. Der Hahn sollte das Sinnbild der geistliche»Wachsamkeit seyn. Nicht selten haben sich vor der Zeitder Aufklärung die Geistlichen für Gottes-Hähne aus-gegeben, welche die L«üt«, wie jener Hahn den Petrus,zur Buße, oder wenigstens zur Kirche« rufen müßten.Beckw. Erst IV. 552.

Wetterharfe, Riesenharfe. Eine Vorrichtung, wel-che bei Veränderungen des Wetters Töne, mit den man-nigfaltigsten Abwechslungen von sich giebt, ist vom P.Wentan, Probst zu Burckli, ohnweit Basel , erfun-

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