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Verhandlungen des Verfassungsrathes des Cantons Thurgau / [Thurgauischer Verfassungsrath]
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V-

(15Z.) Den nicht zustimmenden Bürgern in den ,51und 152 genannten Fällen ist der Rekurs an den Kleinen Rathgestattet.

Ortsvorsteher.

( 154 .) Bleibt, außer daß stattGemeinderaths«Präsident" gesezt wird: Gemeindeammann.

§-

( 155 .) (Es wird hier der Entscheidung des Großen Rathsselbst überlassen, ob der Artikel angenommen werden wolle,oder ob die Worteund den seit einem Jahre gesez-lich angesessenen Steuerbaren, sowohl Schweizernals Fremden" wegzulassen seien.)

4 -

(156.) Bleibt.

L. Munizipalgemeinden.

ö-

( 157 .) Bleibt.

Gemeinde räthe.

ö'

(158.) Bleibt ebenfalls, außer daß du höchste Zahl derMitglieder des Gemeinderaths von y auf 11 gesezt, und da,wo es heißt: soll der Präsident des Äemei n derathsbeigefügt wird: soll der Gemeindeammann als Präsidentdes Gemeinderaths rc.

§-

( 15 Y.) Bleibt ganz, wie er «st.

(160.) (Auch dieser Artikel bleibt, ausgnommem, daß da,wo es heißt, der Gemeinderath feie den B eK irks statt-Halter verantwortlich, im Allgemeinen gcszt wird:undist für feine Verrichtungen verantwortlich.")

§-

(l6l.) Er vollzieht die allgemeinen Gseze umd Verord-nungen in dem Munizipalbezirk, so wie de ihm zugehendenAufträge höherer Behörden.