IV
Lehrmittel nur Wegleitung geben. Die Hauptsache ist,wenn es dem lebendigen Worte des Lehrers gelingt, beimJünglinge Verständnis und Interesse für unsere vater-ländischen Institutionen zu erzielen, damit er später seinePflichten als Bürger gewissenhaft zu erfüllen bestrebt ist.
In der vorliegenden Neuauflage des Büchleins sinddie durch Verfassungsänderungen und neue Gesetze ein-getretenen Umgestaltungen im öffentlichen Leben berück-sichtigt. Die Revision ist unter Mitwirkung der HerrenLehrer Weideli in Hohentannen und Sekundarlehrer Ribiin Romanshorn erfolgt, wofür ihnen der beste Dank aus-gesprochen wird.
Zihhchlacht, im Juli 1920. U. Tobler.
Literatur:
Rebsamen, Verfassungskunde.
Droz, Der bürgerliche Unterricht.Strichler, Verfassungsbüchlein.
Herzog, Staatskunde.
Führer, Yerfassungskunde.
Pfister, Die Bürgerschule.
Huber, Gesetzes- und Yerfassungskunde.
-i-K