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Vom Gemeinderate werden gewählt der Gemeinderats-schreiber, der Fleischschauer und der Gemeinderatsweibel.
Präsident des Gemeinderates ist der Gemeinde-ammann. Er führt den Vorsitz in den Munizipal-gemeindeversammlungen und bei den Verhandlungen desGemeinderates. Ihm steht die Ausfertigung von Heimat-scheinen und Leumundszeugnissen 1 zu.
Der Gemeinderatsschreiber legt den Brandasse-kuranzkataster 2 an, in welchem sämtliche Gebäulichkeitender Munizipalgemeinde eingetragen sind. Die Brandver-sicherung ist für die Gebäude obligatorisch . 3 Die Taxie-rung erfolgt in jedem Bezirk durch zwei vom Regierungs-rate gewählte Gebäudeschätzer. Regelmäßig werden dienötigen Ergänzungen und Abänderungen in die Büchereingetragen. Der Gemeinderatsschreiber, sowie der Notarund der Grundbuchverwalter fertigen Kaufverträge undSchuldbriefe aus.
Die Munizipalgemeinde wähltauch eine Gesundheits-kommission, oder sie kann diese Wahl dem Gemeinde-rate übertragen. Die Gesundheitskommission kontrolliertden Verkauf der Lebensmittel. Sie macht von Zeit zuZeit Inspektionen in Käsereien, Metzgereien, Bäckereienund anderen Verkaufslokalitäten.
Der Zivilstandsbeamte führt die Geburts-, Todes-und Eheregister, sowie die Haushaltungsregister derBürger und Niedergelassenen.
Aus den Verhandlungen des Gemeinderates.
1. Die Jahresrechnung der Munizipalgemeinde wird vor-gelegt, geprüft und genehmigt.
2. Die Rechnung über die unentgeltliche Beerdigung wirdgeprüft.
1 „Leumund“, ein altes deutsches Wort, bedeutet soviel als „Ruf“;in gutem Rufe stehen; jemand verleumden = um seinen guten Rufbringen. 2 Kataster = Flurbuch. 3 obligatorisch = verpflichtend.