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5. Im Keller einer Wirtschaft herrscht Unordnung. DieBierpression ist nicht gereinigt und muß sofort gründlich ge-putzt werden. Auch die Faßhahnen sind sauberer zu halten.Rüben sollen nicht in der Nähe von Fässern gelagert werden,da sie auf das Getränk einen üblen Einfluß ausüben.
Das Flaschenbier ist trüb und flockig; es darf nicht mehrausgeschenkt werden. Die Proben von drei Weinsorten werdenversiegelt und an das kantonale Laboratorium gesandt.
6. Auch in einer Spezereihandlung wird die Unordnunggerügt. Bei Speiseöl ist vorgeschrittene Säuerung zu kon-statieren 1 , bei Essig Pilzvegetation. Beide Genußmittel sindvom Handel auszuschließen.
Nichtdeklarierte 2 Margarine 3 wird weggenommen undunter arme Leute verteilt.
7. Ein Landwirt erhält die Weisung, seine Düngergrubemit einer Mauer zu umgeben, damit der Abfluß nicht mehran die Landstraße gelange.
Rechnung
über die Einnahmen und Ausgaben derMunizipalgemeinde Neudorf.
Rechnungsgeber: Jakob Häberli, Gemeindeammann.
Bürge: Amtsbürgschaftsgenossenschaft für den Kanton Thurgau .
Rechnungstermin: 1. Januar bis 31. Dezember 1920.
Bilig
Fr.
Rp.
Fr.
Bp.
Einnahmen.
A. An Erzeig der letzten Rechnung
2107
58
2107
58
B. An Staatssteuern:
1. Von der Ortsgemeinde Neudorf .
1
4216
—
2. - - - Buchegg .
2
2728
35
3. - - - Weierholz
3
3157
28
4. - auswärtigen Güterbesitzern .
4
89
60
5. - während des Jahres Wegge-
zogenen .
5
46
50
102S7
73
1 konstatieren = feststellen, 2 deklarieren = richtig bezeichnen.3 Kunstbutter.