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Verfassungskunde für die Fortbildungsschule / im Auftrage des Thurgauischen Erziehungsdepartements bearbeitet von U. Tobler
(Schulinspektor)
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hinsichtlich des Friedens unter den Konfessionen;Antragstellung betreffend Beschwerden in kirchlichenAngelegenheiten;

e. Organisation 1 und Leitung des gesamten Erziehungs-wesens (Primär-, Sekundär- und Fortbildungsschule,Lehrerseminar und Kantonsschule).

4. Militär-, Straßen- und Baudepartement. Inseiner Befugnis liegen:

a. Organisation des Militärwesens, soweit es Sache derKantone ist;

b. Verwaltung des Zeughauses;

c. Beaufsichtigung des Straßenwesens in seinem ganzenUmfange;

d. Straßenbau, Flußkorrektionen, Bauten bei den Staats-anstalten ;

e. Leitung der kantonalen Gebäudeversicherung.

5. Dem Finanz-, Vormundschafts-, Fischerei-und Forstdepartement kommt zu:

a. Beaufsichtigung des gesamt. Staatsrechnungswesens;

b. Entwertung des Budgets;

e. Prüfung der verschiedenen Staatsrechnungen;

d. Bewirtschaftung der Staatswaldungen;

e. die Aufsicht über das Fischereiwesen;

/'. Bezug der Staatssteuer, der Wirtschafts- und derHundeabgaben;

g. Stempel Verwaltung und Salzregal ; 2

h. Ökonomie 3 verschiedener Staatsanstalten (Münster -lingen, St. Katharinenthal, Kalchrain, Tobel, Otten-egg); _

i. Beaufsichtigung der Vormundschaftsbehörden.

1 Einrichtung. 2 Iloheitsrecht. 3 Bewirtschaftung, zweckmäßigeEinrichtung.