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Verfassungskunde für die Fortbildungsschule / im Auftrage des Thurgauischen Erziehungsdepartements bearbeitet von U. Tobler
(Schulinspektor)
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A. Die Bundesversammlung.

Sie ist die oberste Behörde unseres Landes und bestehtaus dem Nationalrat und dem Ständerat. DiesesSystem ist für eine gründliche Behandlung der Geschäftesehr vorteilhaft. Es schützt vor Übereilung und sorgtdafür, daß bei den Beschlüssen die Wünsche des Volkesund der politischen Minderheiten eher zur Geltung ge-langen. Der Nationalrat ist die Vertretung des Schweizer-volkes; der Ständerat vertritt die Kantone.

Der Nationalrat wird direkt vom Volke gewählt; aufje 20000 Einwohner kommt ein Abgeordneter; im ganzensind es gegenwärtig deren 189. Bruchteile von über10000 Seelen berechtigen zur Wahl eines weiteren Mit-gliedes.

Die Wahlen für den Nationalrat finden nach demGrundsätze der Proportionalität statt. Jeder Kanton undjeder Halbkantou bildet einen Wahlkreis. In Wahl-kreisen, die nur einen Vertreter zu wählen haben, findetdie Wahl nach relativem Mehr statt.

Zum erstenmal wurde der Nationalrat im Herbst 1919nach dem Proportionalverfahren gewählt.

Im Thurgau war das Ergebnis folgendes:

Parteistimmen-

Verbundene

zahlen

Listen 2 u. 4

Liste Nr. 1. Sozialdemokratische Partei

33 630

- Nr. 2. Bauernlisto

57 270

57 270

Nr. 3. Demokratische Partei

22 881

Nr. 4. Freisinnig-demokr. Partei

42 566

42 566

Nr. 5. Katholische Volkspartei- Nr. 6. Sozialdemokr. Volkspartei

36 632

(Grütlianer)

3 977

Zusammen 196 956 99 836