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A. Die Bundesversammlung.
Sie ist die oberste Behörde unseres Landes und bestehtaus dem Nationalrat und dem Ständerat. DiesesSystem ist für eine gründliche Behandlung der Geschäftesehr vorteilhaft. Es schützt vor Übereilung und sorgtdafür, daß bei den Beschlüssen die Wünsche des Volkesund der politischen Minderheiten eher zur Geltung ge-langen. Der Nationalrat ist die Vertretung des Schweizer-volkes; der Ständerat vertritt die Kantone.
Der Nationalrat wird direkt vom Volke gewählt; aufje 20000 Einwohner kommt ein Abgeordneter; im ganzensind es gegenwärtig deren 189. Bruchteile von über10000 Seelen berechtigen zur Wahl eines weiteren Mit-gliedes.
Die Wahlen für den Nationalrat finden nach demGrundsätze der Proportionalität statt. Jeder Kanton undjeder Halbkantou bildet einen Wahlkreis. In Wahl-kreisen, die nur einen Vertreter zu wählen haben, findetdie Wahl nach relativem Mehr statt.
Zum erstenmal wurde der Nationalrat im Herbst 1919nach dem Proportionalverfahren gewählt.
Parteistimmen-
Verbundene
zahlen
Listen 2 u. 4
Liste Nr. 1. Sozialdemokratische Partei
33 630
- Nr. 2. Bauernlisto
57 270
57 270
Nr. 3. Demokratische Partei
22 881
Nr. 4. Freisinnig-demokr. Partei
42 566
42 566
Nr. 5. Katholische Volkspartei- Nr. 6. Sozialdemokr. Volkspartei
36 632
(Grütlianer)
3 977
Zusammen 196 956 99 836