!. Begriff und Inhalt des MietVertrages.
1. Wo sind die Gesetzesvorschriften überden Mietvertrag zu finden?
Im Schweizerischen Obligationenrecht vom30. März 1911, das seit dem 1. Januar 1912in Kraft ist, und im Bundesgesetz betreffendSchuldbetreibung und Konkurs vom 11. April1889.
2. Was ist ein Mietvertrag?
Der Mietvertrag ist eine Vereinbarung zweierVertragsparteien, nach welcher die eine derandern einen Gegenstand zum Gebrauche über-läßt gegen Leistung eines Zinses.
3. Welches ist der Gegenstand des Miet-vertrages?
Gegenstand des Mietvertrages ist eine kör-perliche Sache und zwar kann es eine beweg-liche Sache sein oder eine unbewegliche. EinBeispiel für die Miete einer beweglichen Sacheist die Miete eines Pferdes, ein Beispiel fürdie Miete einer unbeweglichen Sache die Woh-nungsmiete. Diese namentlich spielt im täg-lichen Leben eine sehr große Rolle.
DR
Art
2SS-274
Sch R G282—284
DR 253