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Der Mietvertrag nach Schweizer Recht : Darstellung in Fragen und Antworten / von Dr. jur. Wilhelm Vollenweider
(Bezirksgerichtsschreiber in Affoltern am Albis)
Entstehung
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III. Die Pflichten des Vermieters.

22. Welches ist die Hauptverbindlichkeitdes Vermieters?

WR2S4 Der Vermieter hat die Verpflichtung, diei Mietsache dem Mieter in vertragsgemäßem Zu-stande zu übergeben und in diesem Zustandewährend der Dauer der Miete zu erhalten.

23. Welches sind die Folgen, wenn derVermieter entgegen dem Vertrag den Miet-gegenstand überhaupt nicht übergibt?

id im Weigert sich der Vermieter, den Mietgegen-stand zu übergeben, so hat ihm der Mieter eineFrist zur nachträglichen Erfüllung anzusetzen.Bleibt auch diese ohne Erfolg, so kann der Mie-ter auf dem gerichtlichen Wege Erfüllung desVertrages verlangen, oder er kann vom Ver-trage zurücktreten und vom Vermieter Schaden-ersatz fordern. Dieser wird namentlich in demMehrzins bestehen, den der Mieter nun ander-wärts z. B. für eine Wohnung ausgeben muß,oder falls er keine passende Wohnung bekommt,für die Kosten der Lagerung der Möbel in einemLagerhaus und die Pension in einem Gasthofe.Selbstverständlich aber können diese Mehrausga-ben nur bis zu dem Termine verlangt werden.