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Der Mietvertrag nach Schweizer Recht : Darstellung in Fragen und Antworten / von Dr. jur. Wilhelm Vollenweider
(Bezirksgerichtsschreiber in Affoltern am Albis)
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nur für eine beschränkte Tageszeit ober nur zueinem bestimmten Zwecke überlassen wird. Sokann z. B. einem Arzte ein Zimmer für einewöchentliche Sprechstunde vermietet werden. Oderes kann ein Zimmer anläßlich eines Festzugeszur Besichtigung desselben vermietet werden.

19. Ist es notwendig, dast der Mietzinsin barem Gelde bezahlt wird?

Dies wird allerdings meistens der Fall sein,aber notwendig ist es nicht. Es kann ganz Wohlauch vereinbart werden, daß die Vergütung inanderen vertretbaren Sachen geleistet werde.

20. Was für ein Vertrag liegt vor,wenn der Mieter statt des Mietzinses demVermieter Arbeit zu leisten hat?

In diesem Falle liegt ein gemischter Ver-trag vor, und es sind dann die Dienstleistungennach den Bestimmungen des Dienstvertrages unddie Art des Gebrauches der Wohnung nach denenüber die Miete zu beurteilen. Das kommt unteranderem vor beim Herrschaftsgärtner, dem vonder Dienstherrschaft eine Wohnung zur Verfü-gung gestellt wird, ohne daß er dafür eine Bar-entschädigung zu bezahlen hätte.

21. Ist es notwendig, dast der Mietzinsin einer runden Summe bestimmt ist?

Nein, es genügt, wenn der Vertrag Angabenenthält, die zu seiner Feststellung notwendig sind.

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