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3 (1872) Geschichte der Tracht und des Geräthes vom 14ten Jahrhundert bis auf die Gegenwart / von Hermann Weiss
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A" Tracht. Frankreich u. England (Kleiderordnung. 15001600). 5 ß 7

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ms zu bedienen. Es war diess indess nur der Vorläufer von einere sehr eingehender zunehmend verschärfter Verfügungen, die er in^ rZen . Zwischenräumen (1561, 1563, 1565 und 1573) erliess, und welche^ Hl, alsbald (um 1576, 1577 und 1583) wiederholt erneuerte.Dfh , e i' ra icn sännntliche Stände mit Einschluss der Geistlichkeit, und ver-dei^V^H zu ^ e c ^ alle Handwerker und Kaufleute bei hoher Strafe sichh C'rfertigung und des Vertriebs der untersagten Sachen und Stoffe zuhöthi 6n * ^ atten s e wirklich Beachtung gefunden, wäre es wohl nichtlEt ^ ^ ewcsen sic so häufig zu erneuern. Jedoch berichtet Pierre dey °® e> freilich wohl mehr als ausnahmsfallig, in Bezug auf die letzteod« 01 ^ IUIn ® ( von 1583), dassder Prevot und seine Wache einmal fünfzigsechzig junge Weiber aus guten Familien mehrfacher Uebertretunghab « nac i* dem Fort-Ldvesque abgeführt und hier die Nacht eingehaltenbei F ^ an setzte sich wohl auch darüber hinweg. Nicht lange danach,gen rneuernn S derLigue (1585), wurde es unter ihrer besonders eifri-y .,^cbängerschaft sogar allgemeiner üblich sich auffällig einfach zuW 't n ' ^ an schlug nun selbst zum Gegensatz um, was die fanatisirtenq ei gelegentlich bis zum Aeussersten trieben, ja ging auch im

tDe j| Z ° 11 so weit, dass ein Augenzeuge schrieb:man sehe in Paris nichtsVor .^ a * s Tuch statt Seide und Seide statt Gold. Doch war dies nur'alle r ® e etl( i> äusserte sich auch weniger bei denen, welche dem Hofey eilSe s *" an d e n, wie dies schon der kostbare Anzug des Herzogs von Jo-Stänl eweis ^> den er bei seinem Tode trug, als bei den anderweitigen,guno- /*' auu ^ sa ^ sich Heinrich IV. bald nach seiner Thronbestei-gese't zuil ächst um 1601 und ferner um 1606 zu neuen Aufwand-

dererT/eranlasst. Er aber griff auf Sullys Rath die Sache von an-e r ei e an - Im Widerspruch mit den seitherigen Verordnungen gabWelc/ 6 ^' enven dung von Luxusw r aaren allen den Ständen völlig frei,sie v en S ' e sons t untersagt gewesen und verbot sie allen denen, welchenalle ° r ^ em gestattet war.Wir verbieten so heisst es darinG 0 ] d nser en Unterthanen an Kleidern und Hüten italienische Spitzen,tQädc! Gr ^ Cl1 Unt ^ Diamanten zu tragen, ausgenommen den Freuden-El lre 1611 l,n d Gaunern, w r elche wir für zu niedrig erachten, um ihnen dieanzuthun sie hier mit in Betracht zu ziehen.

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^ieinru ^ die staatli chen Verhältnisse in England nach dem Todekauuj ^ ^Hl. (1547) vollzogen, konnten sie im Grunde genommena ^ 1 ciu 1 e ,U ^' e ^ lei ^ Llll g zurückwirken. Man verharrte wesentlich in Nach-er französischen Weise, dabei man allerdings solche Thorheiten

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ete findet si , 6r Verordm| ngen, welche die Grundlage für alle weiterenficrures chozll W "'' flich abgedruckt unt. and. bei A. Debay. Les modes etcz les Fransais etc. Paris 1857. S. 95 ff.