•A" Tracht. Frankreich u. England (Kleiderordnung. 1500—1600). 5 ß 7
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ms zu bedienen. Es war diess indess nur der Vorläufer von einere sehr eingehender zunehmend verschärfter Verfügungen, die er in^ rZen . Zwischenräumen (1561, 1563, 1565 und 1573) erliess, und welche^ Hl, alsbald (um 1576, 1577 und 1583) wiederholt erneuerte.Dfh , e i' ra icn sännntliche Stände mit Einschluss der Geistlichkeit, und ver-dei^V^H zu ^ e ‘ c ^ alle Handwerker und Kaufleute bei hoher Strafe sichh C'rfertigung und des Vertriebs der untersagten Sachen und Stoffe zuhöthi 6n * ^ atten s ‘ e wirklich Beachtung gefunden, wäre es wohl nichtl’Et ^ ^ ewcsen sic so häufig zu erneuern. Jedoch berichtet Pierre dey °® e> freilich wohl mehr als ausnahmsfallig, in Bezug auf die letzteod« 01 ^ IUIn ® ( von 1583), dass „der Prevot und seine Wache einmal fünfzigsechzig junge Weiber aus guten Familien mehrfacher Uebertretunghab « nac i* dem Fort-Ldvesque abgeführt und hier die Nacht eingehaltenbei F ^ an setzte sich wohl auch darüber hinweg. Nicht lange danach,gen rneuernn S der „Ligue“ (1585), wurde es unter ihrer besonders eifri-y ., ■^■cbängerschaft sogar allgemeiner üblich sich auffällig einfach zuW 't n ' ^ an schlug nun selbst zum Gegensatz um, was die fanatisirtenq ei gelegentlich bis zum Aeussersten trieben, ja ging auch im
tDe j| Z ° 11 so weit, dass ein Augenzeuge schrieb: „man sehe in Paris nichtsVor .^ a * s Tuch statt Seide und Seide statt Gold.“ Doch war dies nur■'alle r ® e ” etl( i> äusserte sich auch weniger bei denen, welche dem Hofey eilSe s *" an d e n, wie dies schon der kostbare Anzug des Herzogs von Jo-Stänl eweis ^> den er bei seinem Tode trug, als bei den anderweitigen,guno- /*' auu ^ sa ^ sich Heinrich IV. bald nach seiner Thronbestei-gese't zuil ächst um 1601 und ferner um 1606 zu neuen Aufwand-
dererT/eranlasst. Er aber griff auf Sully’s Rath die Sache von an-e r ei ‘ e an - Im Widerspruch mit den seitherigen Verordnungen gabWelc/ 6 ^' enven dung von Luxusw r aaren allen den Ständen völlig frei,sie v ‘ en S ' e sons t untersagt gewesen und verbot sie allen denen, welchen„alle ° r ^ em gestattet war. „Wir verbieten“ — so heisst es darin —G 0 ] d “ nser en Unterthanen an Kleidern und Hüten italienische Spitzen,tQädc! Gr ^ Cl1 Unt ^ Diamanten zu tragen, ausgenommen den Freuden-El lre 1611 l,n d Gaunern, w r elche wir für zu niedrig erachten, um ihnen dieanzuthun sie hier mit in Betracht zu ziehen.“
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^ieinru ^ die staatli chen Verhältnisse in England nach dem Todekauuj ^ ^Hl. (1547) vollzogen, konnten sie im Grunde genommena ^ 1 ciu 1 e ,U ^' e ^ lei ^ Llll g zurückwirken. Man verharrte wesentlich in Nach-er französischen Weise, dabei man allerdings solche Thorheiten
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