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A. Tracht. Niederlande . Kleidung im Allgem. (1550—1600).
Weibchen und die Errael; letztere indessen auch nur zum Theil, in-
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dem man sie nun allerdings häufiger von massigerer Weite oder auchw ohl ziemlich enganliegend trug, und in dem Falle gemeiniglicher, stattsi e zu schlitzen und zu unterbauschen, durch Einsteppen von Verzierungen°der Aufnähen von Zierstreifen schmückte. Der Oberschenkelhose hin-gegen bewahrte man bei aller Kürzung und sonstigen Verengerung der-selben immerhin mindestens noch das Gepräge ihrer herkömmlich freierenGestaltung. Ingleichem fand neben dem faltigen Barett der hohe auf-gesteifte Hut, und bei den Weibern der glockenförmig fast faltenlosai, sgespannte Rock, auch noch jetzt kaum mehrere Verbreitung. Dieser*°ck blieb hier, wie es scheint, von vornherein als Staatskleidung etwabis zur Niederlegung der Statthalterschaft Margarethci’s von Parma (1567)auf den engeren Kreis des Hofs beschränkt, und wurde folgends lediglichI 0n den vornehmsten und reichsten Ständen fast nur bei ausnehmendes tlichen Vorkommnissen angewendet.
Pig. 231.
(1567_ t * CD1 sc b w er lastenden blutigen Despotendrucke, den Alba
^Göschen ^ nacb ollen Seiten hin ausübte, nahm, mit dem nun völligen‘eren es scbon seit Philipps Oberherrschaft so hart betroffenen hei-ns > auch die Kleidung ein dementsprechendes, noch ernsteres
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