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IT. Das Kostüm des 16. Jahrhunderts.
den Mund und Hals verbunden und verdeckt, sondern nur die Hu® *
nach Adels Gebrauch, mit einem schwarzen Thuch umwunden; so
weiss zu klagen ist darnach so weit kommen, dass man auch HUo®
Mäntel dazu getragen.“ Schon frühzeitig trieben Einzelne auch da®
einen ausnehmenden Aufwand. So insbesondere der ältere 31a
Schwarz von Augsburg, 1 welcher seinen am 28. November 1519
schiedenen Vater bis Ende Juni 1520 in nicht weniger denn »vier
stalt, in der Kuglkapp, Mantel und Rock nichts von seidin“ betrauer
Diese Kleidung bestand während der tiefsten Trauer in einem ® ®
schwarzen Mantel nebst einer weit über das Gesiebt hinabia!® 1 ^^
hinterwärts lang herabhängenden „Gugelkappe“, hiernach in einem
kürzeren Mantel und dergestalt zugeschnittener Kappe, dass Augcu^^
Nase frei blieben, sodann demähnlich, doch mit etwas entblösstem ^
und statt der Gugel einen Hut, und schliesslich ebenso, nur der° 1 1
noch mehr entblösst. Um 1560 betrauerte derselbe Mathias
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den Tod des reichen Kaufherrn Anton Fugger in einem sehr lang® 0 ‘ ndem Boden schleppenden schwarzen Mantel mit einem höchste ^Genickkragen, einem schwarzen zugeknöpften Wamms nebst festge» ffertem Gürtel und einem hohen glattköpfigen Hut mit schmaler m te j 0 ,Stulpe. — Auch die Weiber trauerten in langen schwarzen ‘ te ] Bjwelche später, gleich den zur Zeit auch sonst gebräuchliche 11 ‘ r .ringsum dicht gefalten wurden (S. 654). Trugen sie dazu einen ^zen oder weissen Schleier, umhüllten sie sich damit ganz ähnlich ^Männer mit ihren Kappen. Legten sie statt dessen, was n uet .beim Adel in Meissen allgemein gebräuchlich ward, eine (wei= se l v0 H-binde an, so umwanden sie damit den Kopf bis auf die Aug enständig und Hessen beide Enden, welche bis zum Boden reichte 11 ^ ^dicht nebeneinander hängen. — Ueblich war es in vornehmen ^ <h egüterten Familien dass, wenn der Hausherr oder die Hausfrau sAngehörigen für die Trauerausstattung der Diener und sonstige®genossen sorgten. — 0 . e ad ltet
Der Aufwand in Stoffen und Schmucksaehen nahm l ®jj -jjndaller dagegen gerichteten Einschränkungsgesetze nicht ab (S- " eit'? en
wenn derselbe auch weder an den Höfen noch bei den »m et -Ständen auf eine solche Höhe stieg, wie in den übrigen 1®® ^\'oH
reichte er immerhin verhältnissmässig einen demähnlichen Gr ^ jjei®nicht ohne Grund wurde geklagt: „Es ist jetzt kein Bürger soHandwerksgesell und Pllugbengel so gering, welcher nicht h i S t ah e5und Seiden tragen, der Barchent und Harras und gemeines 4 bringe”zu schlecht worden. Manch armer Tropf und manch arme j. a n
1 S. oben S. 615 not. 1.